ASA verbietet Ladbrokes Coral Werbung für unter 18-jährige

Wegen „kinderfreundlichen“ Aufmachungen hat die britische Werbeaufsichtsbehörde ASA (Advertising Standards Authority) insgesamt drei Affiliates-Werbeanzeigen des GVC Holdings-angehörigen Londoner Buchmachers Ladbrokes Coral mit sofortiger Wirkung gesperrt.

Eine Ladbrokes Coral Filiale an der North End Road in London

Eine Ladbrokes Coral Filiale an der North End Road in London. Der Buchmacher steht nicht alleine – und nicht zum ersten Mal – unter dem Hammer der britischen Werbeaufsicht. ( Bildquelle )

Nach Paddy Power, M88, Letou und Pokerstars ist Ladbrokes Coral der nächste Betreiber, der gegen die Glücksspiel-Werberegeln der britischen Advertising Standards Authority (ASA) verstößt. Dem in Gibraltar ansässigen, 1886 in London gegründeten Traditionsbuchmacher wird vorgeworfen in drei Fällen mit „kinderfreundlichen Grafiken“ für seine Glücksspielprodukte zu werben – die jedoch nach dem britischen Jugendschutz- wie auch Glücksspielgesetz für unter 18-Jährige gänzlich ungeeignet sind.

Bei den Produkten handelt es sich um die Onlinecasino-Slots Rainbow Riches, Fishin‘ Frenzy und Lucky Wizard. Der erste Slot, Rainbow Riches, wurde mit einem animierten Bild beworben, dass einen Regenbogen, einen Topf voll Gold sowie einen Kobold auf einer goldgelben Straße zeigt. Der Slot Fishin‘ Frenzy wirbt unterdessen mit einer Animation im Ozean schwimmender Fische, während Lucky Wizard mit der Bildanimation eines beglückenden Zauberers aufwartet.

Laut ASA wird in den Anzeigen nur unzureichend darauf hingewiesen, dass es hierbei um klassisches Online-Glücksspiel handelt. Ein Beschwerdeführer beanstandete zudem, dass alle drei Werbeanzeigen eine besonders attraktive Wirkung auf Jugendliche unter 18 Jahren ausstrahlen.

Dementgegen argumentierte Ladbrokes Coral damit, dass die Werbedarstellung von Rainbow Riches Kinder und Jugendliche wahrscheinlich nicht stärker ansprechen würde als auch Erwachsene. Ebenso vertritt der Wettbetreiber die Ansicht, dass die animierten Fische aus Fishin‘ Frenzy keinesfalls mit Figuren aus bekannten Animationsfilmen wie zum Beispiel „Findet Nemo“ in Verbindung gebracht werden könnten. Der Zauberer aus der Lucky Wizard-Animation sei in standardisierter wie auch unauffälliger Form gezeichnet und würde Kinder und Jugendliche daher kaum ansprechen.

Verantwortlichkeit liegt beim Anbieter

In allen drei Fällen widerspricht die ASA jedoch den Rechtfertigungen Ladbrokes Corals und hat entschieden, dass die im vergangenen Februar live-geschalteten Werbeanimationen für Rainbow Riches, Fishin‘ Frenzy und Lucky Wizard in ihrer aktuellen Aufmachung als „gefährlich“ einzustufen sind und folglich nicht länger verbreitet werden dürfen. Für Ladbrokes spiele es darüber hinaus keine Rolle, dass es sich bei den drei Anzeigen um Affiliate-Werbung handle.

Der Werbekodex der ASA, der sogenannte CAP Code , verpflichte demnach „Werbetreibende dazu sicherzustellen, dass ihre Marketing-Kommunikationen als solche erkennbar sind und dass kommerzielle Absichten deutlich gemacht werden“ – unabhängig davon, ob ein Banner durch den Anbieter selbst oder durch eine von ihm beauftragte Affiliate-Agentur verbreitet werde. Dies gelte besonders im Hinblick auf den Schutz Kinder und Jugendlicher, wie ein Sprecher der ASA erklärt:

„Der CAP-Code besagt, dass Glücksspielanzeigen nicht attraktiv für Kinder oder Jugendliche sein dürfen, insbesondere wenn sie die Jugendkultur reflektieren oder mit ihr in Verbindung gebracht werden. Glücksspielanzeigen dürfen daher nicht stärker an Minderjährige appellieren als an über 18-jährige.“

ASA sieht Verbesserung

Trotz der klaren ASA-Entscheidungen 2017 und 2018 gegen das Marketing diverser, im Vereinigten Königreich lizensierter Glücksspielunternehmen, betont der ASA-Direktor Shahriar Coupal gegenüber dem Branchenmagazin EGR Verbesserungen und weitreichende Kommunikationsbereitschaft in der Branche bezüglich ihres Marketings zu erkennen:

„Es gab eine Reihe von Entscheidungen, die im Nachhinein dazu beigetragen haben grundlegende Probleme rund um die Vertretbarkeit von Werbeinhalten im Hinblick auf Minderjährige zu lösen. Unserer Ansicht nach hat die Industrie gut auf diese Entscheidungen reagiert und sie ernstgenommen. Wir sehen in diesem Bereich keine drohenden Rückfälle in alte Gewohnheiten. Es wird natürlich immer Grenzfragen geben, wo sich die Regulierungsbehörde und die Betreiber uneinig sind.“

Im vergangenen April sorgte in diesem Kontext der Fall Pokerstars für Furore:

Der The Stars Group-angehörige Weltmarktführer im Onlinepoker wurde von der ASA zum wiederholten Mal dazu ermahnt eine „unverantwortliche wie irreführende Reklamen“ vom Markt zu nehmen. Der inzwischen im TV gesperrte Spot mit dem Slogan „Wenn du dich bluffen kannst, kannst du jeden bluffen“ hätte laut ASA besonders unerfahrene Spieler zum Zocken animiert und zudem suggeriert, dass Pokern eine leichte Geldquelle sei, wenn man nur ein guter Lügner – Bluffer – im Alltag sei. Mit dem Verbot des Spots hat britische Werbeaufsicht ASA jedoch wiederum nicht geblufft.

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