GlüStV: Anhörung in NRW
Der NRW-Landtag hat im Rahmen des zu ratifizierenden Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) mehr als 20 Experten angehört. Die verschiedenen Branchenakteure konnten vor dem Hauptausschuss ihre Sichtweise zu der geplanten Regulierung des bundesweiten Glücksspiels darlegen und so der Politik einen tieferen Einblick in die Industrie gewähren. Als Experten waren unter anderem auch Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband „Die Deutsche Automatenwirtschaft“ (DAW), Manfred Stoffers für den „Fachverband Spielhallen e.V.“ (FSH) und Horst Hartmann, Vorstand „Deutscher Automaten-Verband e.V.“ (DAV) geladen.
Automatenbranche übt Kritik
Die Spielautomatenbranche ist in der deutschen Glücksspiellandschaft prominent vertreten und hat im Zuge des anstehenden Ratifizierungsprozesses für den Glücksspielstaatsvertrag im NRW-Landtag die wichtigsten Verbände ins Rennen geschickt, um der Politik eine persönliche Stellungnahme ihrer Position darzulegen . Zudem hatten die einzelnen Verbände der nordrhein-westfälischen Landesregierung bereits im Vorfeld schriftliche Statements zukommen lassen, die nun am 01. März 2021 von den jeweiligen Vorsitzenden bekräftigt wurden.
So begrüßte Georg Stecker die geplante Gesetzesregulierung der Branche durch den Glücksspielstaatsvertrag. Vor allem die Qualitätsmerkmale, die für das gewerbliche Automatenspiel angedacht sind, seien für den Glücksspielmarkt in dieser Form bahnbrechend. Allerdings wiederholte der DAW-Vorsitzende im gleichen Atemzug seine im Vorfeld angeführte Kritik, dass der GlüStV weiterhin an Mindestabständen und dem Verbot von Mehrfachkonzessionen festhält. Nach seiner Ansicht fördere die Reduktion staatlich lizenzierter Spielhallen die Ausbreitung des illegalen Glücksspiels .
Schwarzmarkt. Der Glücksspielmarkt in Deutschland fechtet seit jeher einen harten Kampf mit dem illegalen Spielangebot aus. Durch die jahrelange Intransparenz der Gesetzeslage und dem Zwist mit dem europäischen Rechtsrahmen ist eine Art Grauzone entstanden, die die Grenzen zwischen Legalität und Illegalität haben verschwimmen lassen. Zwar soll der neue Glücksspielstaatsvertrag diesen Missstand ein für alle Mal aufheben, allerdings hat die grassierende Corona-Pandemie den Schwarzmarkt nochmal stark beflügelt. Durch die anhaltenden Restriktionen sind landesbasierte Casinos und Spielhallen weiterhin geschlossen, was im Laufe der Zeit für viele illegale Spielaktivitäten gesorgt hat. Behörden und Polizei mussten in den letzten Monaten immer wieder ausrücken, um diesen gesetzeswidrigen Handlungen entgegenzuwirken.
Da das Internet den Glücksspielmarkt und die Lebenswirklichkeit der Menschen grundlegend verändert habe, brauche das gewerbliche Automatenspiel eine moderne und zeitgerechte Regulierung nach qualitativen Kriterien. Dabei würden sich die Belange des Spielerschutzes ausschließlich durch die Qualität der Spielhallen und des Betreibers selbst verwirklichen lassen. Auch wenn die nordrhein-westfälische zum aktuellen Zeitpunkt eine Aufweichung des Mindestabstandgebots vorsieht, wirft Stecker den Gesetzesvertretern eine zu aufwändige Verfahrensweise vor. Diese würden die angestrebte Qualitätssteigerung des NRW-Spielhallenmarktes in der Praxis verfehlen. Aus diesem Grund empfiehlt der DAW-Vorsitzende, eine Erlaubniserteilung für bestehende Spielhallen bei Unterschreitung des Mindestabstandes zu ermöglichen, sofern die Qualitätskriterien vom jeweiligen Betreiber erfüllt werden.
Verlängerung der Erlaubnis-Laufzeiten
Im Gegensatz zu Georg Stecker fokussierte sich Horst Hartmann in seiner Stellungnahme in erster Linie auf die Laufzeiten für Spielhallenkonzessionen. Nach Ansicht des DAV-Vorstandmitglieds stehen die getätigten Investitionen für Gebäude, Haustechnik, Einrichtung und für die vorausgesetzten Qualitätsmerkmale in keinem Verhältnis zum angedachten Gültigkeitszeitraum staatlicher Glücksspielkonzessionen . Aus diesem Grund forderte Hartmann den NRW-Landtag dazu auf, die derzeit vorgesehenen Laufzeiten für die betroffenen Unternehmen zu verlängern. Mit dieser Maßnahme würde nicht nur den Betreibern wesentlich mehr Planungssicherheit gewährt, auch die Arbeitnehmer hätten eine längere finanzielle Grundlage.
Für eine rege Diskussion im nordrhein-westfälischen Landtag sorgte die Außengestaltung der Spielhallen. Hartmann zeigte sich diesbezüglich kooperativ gegenüber einer staatlichen Regulierung für das konzessionierte Glücksspiel. Manfred Stoffers vom FSH schlug in die gleiche Kerbe und führte die Qualität der Spielhallen an. Diese müsse durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag in den Mittelpunkt gerückt werden, um das staatliche regulierte Spielangebot in der breiten Öffentlichkeit zu etablieren .
Fachverband Spielhallen e.V. Der FSH wurde von den Vorsitzenden der Landesverbände des „Bundesverband Automatenunternehmer e.V.“ gegründet und fungiert als starke Stimme der Spielhallenbetreiber in ganz Deutschland. In dieser Funktion deckt der Verband eine Vielzahl an Themengebieten ab, um eine fruchtbare Zusammenarbeit aller Branchenvertreter zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Umsetzung von Gesetzen und Bekämpfung des illegalen Glücksspiels sowie die Wahrung des Spieler- und Jugendschutzes.
Nächster Halt: Ratifizierung
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Interessensvertretern der Spielautomatenbranche bereits signalisiert, dass sie gewillt ist, den Glücksspielstaatsvertrag in einigen Bereichen zu verändern. In welchem Ausmaß diese Änderungen letztlich stattfinden sollen, wird sich wahrscheinlich erst kurz vor dem Ratifizierungsprozess zeigen. Thematisch scheinen jedenfalls das Mindestabstandsgebot und die Mehrfachkonzessionen Gebiete zu sein, die unter bestimmten Voraussetzungen aufgelockert werden könnten.
Ratifizierung in Schleswig-Holstein. Genau wie in NRW steht auch in Schleswig-Holstein die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags kurz bevor. An der geplanten Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses wird auch Georg Steck als Vertreter der DAW zugegen sein.