Angebliche Gratisboni: GVC muss 350.000 Pfund Strafe zahlen

Aufgrund wiederholter Verstöße gegen Werberichtlinien muss GVC Holdings eine Strafe in Höhe von 350.000 £ zahlen. Das Tochterunternehmen ElectraWorks hatte auf mehreren Casinoseiten mit „kostenlosen Boni“ geworben. Nach Ansicht der britischen Regulierungsbehörde UKGC handelte es sich dabei um irreführende Werbung.

Bonuswerbung mit Verweis auf Umsatzbedingungen

Mittlerweile nennt der Anbieter am oberen Bildrand gut sichtbar die konkreten Umsatzbedingungen. (©bwin.com)

Ausgehend von einer Kundenbeschwerde hatte sich die britische Werbeaufsicht Advertising Standards Agency (ASA) bereits im April 2016 an ElectraWorks gewandt. Stein des Anstoßes war ein Werbebanner auf der Webseite bwin.com. Dort wurde Besuchern der Erhalt von bis zu 30 £ Bonusgeld angepriesen, sofern man 10 £ einzahle. Tatsächlich war das Angebot an weitere Bedingungen geknüpft. Die vollen 30 £ habe man nur bei einer Einzahlung in gleicher Höhe erhalten. Weiterhin sei der Bonus – anders als die Werbung unterstellt habe – in zwei Hälften aufgeteilt worden. Um diese zu erhalten, habe man die Summe aus Einzahlung und Bonus 1,5 mal setzen müssen. Also beispielsweise bei Einzahlung von 10 £ insgesamt 30 £ (10 £ + 10 £ Bonus x 1,5) an Einsätzen platzieren müssen. Für die zweite Hälfte des Bonus galt die gleiche Regelung. Insgesamt waren also 60 £ zu setzen, um 10 £ Bonus freizuschalten, also auszahlen oder setzen zu können. Darin sah die Aufsichtsbehörde eine Irreführung – die ASA wies ElectraWorks daraufhin an , die Werbung zu entfernen und nicht erneut zu verwenden.

Die abgemahnte Firma war mit dieser Beurteilung nicht einverstanden. Laut ElectraWorks war der Anzeigetext mit einem Sternchen versehen und verwies auf weitere Bedingungen. Diese seien auf derselben Seite sichtbar gewesen und hätten über alle Details aufgeklärt. Das wurde seitens der ASA auch nicht bestritten. Dennoch blieb man bei der Auffassung, dass die Erheblichkeit der Einschränkungen eine prominentere Darstellung nötig mache. In der praktischen Umsetzung hätte das Banner sofortigen Erhalt und Verwendbarkeit des Bonusgeldes suggeriert. Dies sei irreführende und daher nicht erlaubte Werbung. Die Zusatzbedingungen hätten unmittelbar bei der Anzeige sichtbar sein müssen.

Keine Besserung trotz Ermahnung

ElectraWorks war also gewarnt und entfernte den monierten Inhalt zunächst. In der Folge kam es dennoch zu ganz ähnlichen Verstößen. Bereits eine Woche später befand sich auf bwin.com erneut ein irreführendes Werbebanner. Im April 2017 wurde die mittlerweile hinzugezogene UK Gambling Commission auf weiteren Seiten der Firma fündig : Auf casinoking.com, casinolasvegas.com, noblecasino.com, partycasino.com und scasino.com wurden dieselben Verstöße gegen die Werbevorschriften festgestellt. Auch einer erneuten Überprüfung im Juni und August hielten die Promotionsbanner nicht stand. Durch diese dauerhaften Verfehlung trotz wiederholter Warnungen sah sich die Kommission nun veranlasst, eine Geldstrafe zu verhängen. Außerdem habe es der für das Marketing bei ElectraWorks zuständigen Person an einer notwendigen Lizenz gefehlt.

Diese Strafe sollte eine Warnung an alle Glücksspielunternehmen sein. Wir werden nicht zögern, gegen Firmen vorzugehen, die ihre Kunden mit Bonusangeboten in die Irre führen oder die nicht korrekt lizenziert sind. Richard Watson , UKGC Programmdirektor

ElectraWorks Mutterkonzern GVC Holdings zeigte sich in einer ersten Stellungnahme einsichtig und wies darauf hin, das Lizenzproblem beseitigt zu haben. Man habe weiterhin Maßnahmen ergriffen, um Werbeverstöße in Zukunft auszuschließen. Ein Sprecher des Unternehmens äußerte sich gegenüber dem Branchenmagazin EGR:

„GVC ist bemüht höchste Standards bei Betrieb und Werbung für das Onlinespiel, das wir unseren Kunden anbieten, einzuhalten. Wenn wir diesen Standards nicht gerecht werden, glauben wir, dass es richtig ist, den Fehler anzuerkennen, das Problem zu beheben und sicherzustellen, dass wir alles tun, um eine Wiederholung zu vermeiden.“

Wie es bei dieser selbstkritischen Grundhaltung zu den ständigen Wiederholungen derselben Verstöße kommen konnte, wurde leider nicht näher erläutert. Es darf aber vermutet werden, dass der Firma effektive Werbung wichtiger war, als die Einhaltung der Vorschriften. Denn dass die Details von Promotionsangeboten gerne im Kleingedruckten versteckt werden, ist im Glücksspiel keineswegs unüblich. Sollte die UKGC andere Anbieter unter die Lupe nehmen, dürfte sie auf ähnliche Werbung stoßen.

Inhaltlich erweist sich das tatsächliche Angebot von ElectraWorks, den Bonus erst nach sechsmaligem Umsatz der Einzahlung zugänglich zu machen, übrigens als vergleichsweise kundenfreundlich. Es gibt durchaus Boni, die deutlich schwierige Umsatzbedingungen aufweisen und dennoch als „Free Bonus“ beworben werden. Vor diesem Hintergrund könnte man sagen, dass ElectraWorks schlicht Pech gehabt hat, dass sie erwischt und regelmäßig überprüft wurden. Dennoch kann man sich im Sinne des Verbraucherschutz nur wünschen, dass die Branche auf diese Warnung reagiert und ihre Werbung in Zukunft transparenter gestaltet.

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