ASA weist Kritik an LeoVegas- und 32Red-Reklamen zurück

Die britische Werbeaufsichtsbehörde, Advertising Standards Authority (ASA), hat die Beschwerden einer Einzelperson gegen zwei TV-Werbespots der beiden Onlinecasinos LeoVegas und 32Red zurückgewiesen. Die gesendeten Reklamen wurden unter Aspekten des Jugendschutzes kritisiert.

 Ein Screenshot vom Youtube-Channel der britischen TV-Show Saturday Night Takeaway.

Die Show des Duos Anthony `Ant´ McPartlin und Declan `Dec´ Donnelly (v. l.) läuft teilweise auch über Youtube. Gänzlich fehl am Platz erscheint Slot-Werbung hier zugegebenermaßen nicht.

„Keine Maßnahmen erforderlich“, lautet das Urteil der ASA in Bezug auf die öffentliche Kritik an zwei TV-Reklamen der Onlinecasinos LeoVegas (Malta) und 32Red (Gibraltar). Ein Zuschauer hatte die Werbespots der beiden ursprünglich schwedischen Glücksspielanbieter unmittelbar nach ihrer jeweiligen Ausstrahlung im vergangenen Juni bei der Behörde angezeigt – die Inhalte seien mit Blick auf den Jugendschutz „unverantwortlich“, hieß es. Die Beanstandungen zogen eine Prüfung des Materials nach sich.

Beide der beklagten Fernsehwerbungen wurden auf dem britischen TV- und Internetsender ITV, innerhalb der beliebten Samstagabendshow „Ant & Dec’s Saturday Night Takeaway“ ausgestrahlt. LeoVegas betreffend kritisierte der Beschwerdeführer vor allem die vermeintliche Glücksspiel-Darstellung im Kontext von Coolness und dramatischer Härte. Zum Verständnis: Der Spot zeigt einen Mann im Smoking beim Blackjack. Aus dem Off pocht sein Puls durch die Boxen, ein Sprecher untermalt:

„Sein Herz schlägt schneller, doch sein Körper ist still. Anstelle zu denken, mischt er seine Chips – Herz gegen Kopf, Emotion gegen Vernunft. Er macht seinen Turn, er macht sein eigenes Glück.“

In altbackener `Spiel mir das Lied vom Tod-Manier´ folgen Nahaufnahmen des Gesichts, insbesondere der Augen. Als der Dealer die letzte Karte aufgedeckt, weiten sich die Pupillen des Spielers. Schlussendlich setzt er sämtliche seiner Chips und gewinnt aufgrund von mentaler Stärke und Belastbarkeit.

Dass ein sich derart zuspitzender `Casino-Showdown´ unter Glücksspielkritikern eher wenig Anklang findet, liegt auf der Hand, aber dennoch: Ein Verstoß gegen den britischen Werbekodex liegt laut ASA nicht vor. Die Dramaturgie sei demnach rein obligatorischer Natur, es handele sich um ein „akzeptables Maß an Aufregung und Nervenkitzel“, so die bekanntermaßen stringente Aufsichtsbehörde. In einer Stellungnahme heißt es summa summarum:

„Die Anzeige weist stilisierte, dramatische Effekte auf, die betonen, dass sich der Spieler in einer angespannten, entscheidenden Situation beim Blackjack befindet, dabei wird Glücksspiel aber nicht im Zusammenhang mit übertriebener Härte porträtiert, der Kodex wird nicht verletzt.“

Moderatorenduo vertont 32Red-Spot

Was nach mittelmäßigem Slapstick klingt, ist ernst: Laut Fachpresse wirkte das Moderatorenduo, bestehend aus Anthony McPartlin und Declan Donnelly, aktiv am TV-Spot der Kindred-Marke 32Red mit. Die durchaus fragliche Reklame wurde demnach live per Voice-Over präsentiert – das heißt, McPartlin und Donnelly ersetzten abwechselnd den Off-Sprecher des Spots.

Im Hintergrund der Werbung lief das Titelstück der eigenen Sendung in Form eines exklusiven Online-Slots. Die beiden Hosts kommentierten im Dialog:

„Genießen Sie Ant & Dec’s Saturday Night Takeaway mit Ant versus Dec‘s Free Spins und erstaunlichen Bonusfunktionen.“ – „Spielen Sie online auf Mobilfunkgeräten und Tablets.“ – „Erhalten Sie 10 Pfund Startguthaben, wenn Sie jetzt 32Red.com beitreten.“ – „Wo Sie die große Sache sind.“ – „Es ist Zeit zu Spielen.“

Dass die Art der Aufmachung an Minderjährige appelliere, hatte der empörte Zuschauer gegenüber der Werbeaufsicht mit Nachdruck betont, diese hält jedoch erneut dagegen und bezieht sich dazu auf Daten des britischen Medienforschungszentrums BARB . Argumentiert wird folglich mit dem Gegenteil: Die Show beanspruche ein breit gefächertes und zudem viel älteres Zielpublikum, der Spot könne kaum mit „Jugendkultur in Verbindung gebracht werden“, heißt es. Unter 18-Jährige seien in der Gruppe „unterrepräsentiert“, so das Kredo der Pressemitteilung .

Nichtsdestotrotz: Dass nur ein Zuschauer gegen die Reklamen Beschwerde eingereicht haben soll, erscheint angesichts der ebenso unkreativen wie zweifelhaften Inhalte fast unrealistisch. Besonders da sich der Diskurs um die Auswirkungen von Glücksspielwerbung auf Kinder und Jugendliche in UK zurzeit in voller Fahrt befindet. Erst kürzlich hatte die britische Glücksspielkommission (UKGC) hierzu eine neue Marketing-Debatte von der Branche gefordert. Die Einführung einer Kreativklausel wird jedoch auch zukünftig wohl kaum auf der Agenda stehen.

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