Automatenverband Niedersachsen wirft Land Existenzvernichtung vor

Der niedersächsische Automatenverband stemmt sich weiter gegen die bevorstehenden Schließungen zahlreicher Spielhallen im Land. Der Regierung wirft der Verband „Existenzvernichtung durch Losentscheid“ vor. So würden zu wenige Härtefälle anerkennt, was zu unnötigen Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten führen würde.

Zahlreiche Spielhallen sollen in Niedersachsen geschlossen werden

Nichts geht mehr: Bis zu 1.000 Spielhallen in Niedersachsen sollen geschlossen werden.

Das Glücksspielrecht in Niedersachsen sieht Abstandsregelungen zwischen Spielhallen vor. Die Vorschriften wurden bereits 2012 eingeführt und sollen die Glücksspielsucht eindämmen. Die fünfjährige Übergangsfrist endet zum Juli 2017. So sollen Spielhallen ab diesem Zeitpunkt einen Mindestabstand von 100 Metern untereinander einhalten. Die mögliche Zusammenlegung von Spielhallen als Reaktion auf die Vorschriften fällt aus. Denn die Anzahl der Automaten pro Spielort wird auf 12 Geräte begrenzt.

Im Land Niedersachsen gibt es derzeit etwa 2000 Spielhallen. Durch die Neuregelung wird nach Einschätzung des Landesverbandes etwa die Hälfte der Betriebe schließen müssen. Der Bundesverband der Deutschen Automatenwirtschaft hatte deswegen in der Vergangenheit bereits vor Steuereinbußen und erheblichem Verlust von Arbeitsplätzen gewarnt. Welche Betriebe weitermachen dürfen und welche schließen müssen, soll über ein Losverfahren entschieden werden. Gegen diese Praxis wehren sich die Betreiber in Niedersachsen bereits – vor den Gerichten des Landes sind etwa 1000 entsprechende Verfahren anhängig.

Der Vorsitzende des niedersächsischen Automatenverbandes Heinz Basse kritisiert vor allem die Haltung des Wirtschaftsministeriums. Dieses würde auf kommunaler Ebene vereinbarte Härtefallregelungen blockieren und damit ungerechte Schließungen vorantreiben. Insbesondere Betreiber mit langfristigen Mietvereinbarungen oder mit Belastungen durch den Kauf ihrer Immobilie stünden vor dem Ruin.

Das Angebot soll deutlich reduziert werden

Das Ministerium weist diese Vorwürfe zurück und bekennt sich zu entsprechenden Sonderregelungen. So würden von der Insolvenz bedrohte Betreiber durchaus die Sondererlaubnis als Härtefall erhalten können. Dasselbe gelte für Unternehmer, die kurz vor der Rente stünden. Auch diese dürften den Betrieb vorläufig weiterführen. Dennoch macht das Ministerium seine harte Linie bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages klar:

Die Härtefälle legen wir restriktiv aus, Ziel ist, das Angebot für Automatenglücksspiele zu reduzieren.“ Stefan Wittke , Sprecher des Wirtschaftsministeriums Niedersachsen

Für den Verband geht diese Haltung zu weit, auch weil den Betreibern wenig Ausweichmöglichkeiten gelassen würden. Wer von der Schließung bedroht sei, könne kaum an einem neuen Standort eröffnen, da auch die Zulassungsvoraussetzungen für neue Konzessionen zu hoch angelegt seien.

Dass sich der Verband für die Interessen seiner Branche stark macht, liegt auf der Hand. Doch die fünfjährige Übergangsfrist mit ihrem vorläufigen Bestandsschutz diente gerade dazu, sich auf eine mögliche Schließung vorzubereiten. Das Wirtschaftsministerium wird vermutlich vorrangig solche Härtefälle anerkennen, die vor 2012 erhebliche Investitionen in ihren Betrieb getätigt haben. Wer in Kenntnis einer möglichen Schließung danach versucht hat, die Voraussetzungen für eine Sondererlaubnis herzustellen, wird mit dieser Strategie wohl kaum erfolgreich sein.

Bundesweit sind über 20.000 Arbeitsplätze bedroht

Die genaue Ausgestaltung des Glücksspielstaatsvertrages ist Sache der einzelnen Länder. Die in Niedersachsen vorgesehenen 100 Meter Mindestabstand sind im Vergleich allerdings noch recht moderat ausgefallen. Dennoch sind hier nach Schätzungen der Branche bis zu 4.000 Arbeitsplätze bedroht. In Bayern sind allerdings Abstände von mindestens 250 Metern vorgesehen, im Ballungszentrum Berlin sogar ganze 500 Meter.

Die genauen Auswirkungen der nun bundesweit anstehenden Schließungen können noch nicht vorhergesehen werden. Die Länder entscheiden selbständig über Härtefälle und das genaue Verfahren. Der Bundesverband der Automatenwirtschaft sieht jedoch ein Drittel der 70.000 Arbeitsplätze in der Branche bedroht. Betroffen seien vor allem die Servicekräfte in den Spielhallen.

Auch dass es Einbußen bei der Vergnügungssteuer geben wird, ist allen Beteiligten klar. Für die Kommunen könnte dies erhebliche Auswirkungen haben. Insbesondere die Rechtmäßigkeit des Losverfahrens zur Schließung sorgt bei diesen für Verunsicherung: Wenn sich die klagenden Unternehmen vor Gericht durchsetzen, könnten erhebliche Schadensersatzforderungen auf die Gemeinden zukommen.

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