Berlin: Spielhallenschließungen verzögern sich
Seit August diesen Jahres gilt in Berlin die sogenannte Mindestabstandsregelung für Spielhallen. Doch die Verwaltung kommt mit der Umsetzung der Vorschriften nur schleppend voran. Grund sind aufwendige Prüfverfahren der einzelnen Bezirke sowie Widersprüche der Betreiber.
In der Bundeshauptstadt gelten vergleichsweise strenge Auflagen für Spielotheken. Zwischen den Einrichtungen und Oberschulen muss ein Mindestabstand von 200 Metern eingehalten werden. Die nächste Spielhalle muss mindestens 500 Meter entfernt sein. Die meisten Länder haben ähnliche Gesetze erlassen, erlauben aber bisweilen eine höhere Betriebsdichte. Bislang haben die Berliner Behörden etwa 70 Betrieben die weitere Erlaubnis versagt, diese reagierten mit Widersprüchen gegen die Bescheide. Auch vom Ausgang dieser Verfahren macht Berlin das weitere Vorgehen abhängig, denn über die Zukunft gleichbewerteter Betriebe entscheidet das Losverfahren – eine umstrittene Vorgehensweise.
Neben rechtlichen Auseinandersetzungen steht die Verwaltung aber auch vor praktischen Schwierigkeiten. Die relevanten Abstände müssen nämlich in vielen Fällen erst noch festgestellt werden. Diese Aufgabe übernimmt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Und zwar zunächst innerhalb der Bezirke, bevor über die Grenzen hinweg analysiert wird. Das aufwendige Verfahren soll Klagen der von Schließung betroffenen Betriebe unwahrscheinlicher machen. Doch dadurch verzögert sich die Umsetzung des geltenden Rechts – ursprünglich wollte man bereits Ende 2016 fertig sein. Laut Berliner Zeitung wird sich das Verfahren jedoch eher bis 2019 ziehen.
Zahl der Schließungen unklar
Hintergrund des Mindestabstandsgesetzes ist die hohe Dichte an Spielhallen in Berlin. 2010 waren beinahe 600 entsprechende Betriebe gemeldet, seit Erlass des Glücksspielgesetzes 2011 ist die Zahl leicht rückläufig, auf heute geschätzte 500. Besonders sozial schwächere Bezirke wie Neukölln, Wedding, Tempelhof und Marzahn-Hellersdorf weisen überproportional viele Spielotheken auf. Erklärtes Ziel der Maßnahme ist denn auch ein verbesserter Spielerschutz und eine Aufwertung des Stadtbildes.
Die Schließungen ereilen die Betreiber nicht unvorbereitet, vor Inkrafttreten der Regelungen stand eine fünfjährige Schonfrist. Doch freiwillig scheint kaum jemand weichen zu wollen. Laut Berliner Senatsverwaltung werden daher weitere Überprüfungen vorgenommen. So werden Sozialkonzepte, Insolvenzregister, Steuerunterlagen und polizeiliche Führungszeugnisse kontrolliert, um Betriebserlaubnisse entziehen zu können. Doch vielerorts wurden vorsorglich bereits vorbestrafte Geschäftsführer ausgetauscht – zumindest auf dem Papier. So sehen fragwürdige Spielotheken für die Behörden unauffällig aus. Inwieweit Berlin sich seiner ungeliebten Automatenbuden entledigen kann, ist also keineswegs sicher vorherzusagen. Insbesondere die Gerichte dürfen sich auf zahlreiche Widerspruchsverfahren einstellen.