Casinos Austria: Bieterschlacht neigt sich dem Ende zu
Der Wettstreit um die Anteile an der österreichischen Casinos Austria AG (Casag) geht zu Ende. Der ursprüngliche Plan der Kaufinteressenten ging nicht auf. Der österreichische Glücksspielkonzern Novomatic wollte seine Anteile auf 40% aufstocken. Doch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) stoppte den Deal wegen kartellrechtlicher Bedenken.
Der Einstieg Novomatics erfolgt nun über Umwege: Der Firma sichert sich einen kleineren Anteil von 17,2%. Um die Kontrolle über die Casag zu erhalten wird ein Joint Venture mit der zur tschechischen Sazka Group gehörenden CAME Holding gebildet, die ihrerseits die fehlenden 34% der Casag erwirbt. Die Sazka Group ist eine der größten privaten Lotteriegesellschaften Europas.
Der Kampf um die Casinos Austria wird schon länger geführt
Der Zusammenarbeit gingen heftige Streitereien voraus. Beide Firmen wollten die alleinige Mehrheit bei Casag erlangen. Die teilweise vor Gericht ausgetragenen Auseinandersetzungen wurden erst letztes Jahr beendet – auch durch das Eingreifen des österreichischen Finanzministeriums.
Im Februar 2016 einigten sich Johann Graf von Novomatic und die Sazka Group. Es wurde vereinbart die Geschäfte der Casag gemeinsam zu leiten. Zu diesem Zeitpunkt hielt Sazka bereits 11% an den österreichischen Casinos. Die Novomatic sollte 40% erwerben, um eine gemeinsame Anteilsmehrheit zu erhalten. Aufgrund der Entscheidung der BWB im August 2016 und der durch das Kartellgericht abgelehnten Berufung kann dieser Plan nicht umgesetzt werden. Stattdessen tauschen die Unternehmen nun ihre Rollen: Die Sazka Group erwirbt den Löwenanteil und Novomatic bleibt mit 17,2% im rechtlich unbedenklichen Rahmen. Trotz der Planänderung geben sich die Österreicher optimistisch:
Der Einstieg von NOVOMATIC als neuer österreichischer Gesellschafter ist ein wichtiger Schritt für eine stabile und nachhaltige Kernaktionärsstruktur der Casinos Austria-Gruppe. Als […] Gaming-Technologiekonzern sind wir an einer werthaltigen Investition und einer guten Entwicklung der CASAG interessiert.“ Harald Neumann , CEO von Novomatic
Die Casinos Austria AG und ihre Eigentümer
Die Casinos Austria AG ist ein teilstaatliches Glücksspielunternehmen. Zu ihr gehören die 12 Spielbanken des Landes und die österreichischen Lotterien, an denen die Casag zu 68% beteiligt ist. Zusätzlich betreibt die Casag das einzige im Land konzessionierte Online-Glücksspielangebot „win2day“, das besonders wachstumsstark ist. Das Unternehmen mit seinen 1.700 Mitarbeitern ist einer der größten Steuerzahler Österreichs und damit ein Wirtschaftsfaktor von besonderer Bedeutung. Der Staat ist über seine Beteiligungsgesellschaft ÖBIB Inhaber von 33,24% der Aktien.
Die übrigen Anteilseigner sind ebenfalls keine Glücksspielunternehmen. Die UNIQA Versicherung und der Lebensmittelhersteller Leipnik-Lundenburger Invest halten große Pakete. Sie haben den Verkauf ihrer Anteile an die Sazka Group bereits bestätigt. Novomatic kauft die Casag-Aktien von der MTB Privatstiftung. Novomatic scheint sich mit der Rolle als Juniorpartner des Joint Ventures mittlerweile arrangieren zu können und lobt den Übergang der Aktien an die Sazka Group:
Wichtig ist, dass Klarheit über die Aktionärsstruktur […] besteht. Natürlich sind wir über die letztjährige Entscheidung des Kartellgerichts, den Anteilsverkauf an NOVOMATIC zu untersagen, nicht glücklich. Dennoch ist es positiv, dass sowohl UNIQA als auch LLI ihre Anteile an einen Branchenkenner verkaufen wollen.“ Harald Neumann , CEO von Novomatic
Werden die Bedenken der Wettbewerbshüter umgangen?
Die BWB hatte den 40% Einstieg Novomatics nicht grundlos untersagt. Das Kartellamt befürchtet eine marktbeherrschende Stellung des niederösterreichischen Konzerns. Das Unternehmen ist im Glücksspielsektor mit seinen Spielautomaten bereits sehr aktiv und hält außerdem Beteiligungen an den Lotterien des Landes. Um die Bedenken der Aufsichtsbehörden zu zerstreuen hatte sich Novomatic aber schon teilweise von diesen getrennt – indem sie an die Sazka Group verkauften.
Es ist fraglich, ob der „Einstieg durch die Hintertür“ in Form eines Joint Ventures dem Wettbewerbsrecht entspricht. Das österreichische Kartellgericht hat bereits eine Prüfung des Vorganges angekündigt. Da die Sazka Group bislang allerdings nur geringfügig in Österreich aktiv ist, dürften sich kaum rechtliche Gründe für eine Unterbindung des Geschäfts finden lassen.