Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Spielhallen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine von Spielhallenbetreibern eingereichte Beschwerde abgelehnt. Die Beschwerdeführer aus Berlin, Bayern und dem Saarland wendeten sich gegen den Glücksspieländerungsstaatsvertrag von 2012 und bemängelten Eingriffe in die Berufsfreiheit sowie in den Gleichheitsgrundsatz. Das Urteil des Ersten Senats könnte maßgebliche Wirkung für anstehende Schließungen von Spielhallen haben.

Bundesverfassungsgericht Erster Senat

© Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts: Eingriffe in Grundrechte sind gerechtfertigt und damit verfassungsgemäß.

Das auf Länderebene erlassene Gesetz sieht einige Einschränkungen für den Betrieb von Spielhallen vor. So haben die Bundesländer Mindestabstände zwischen Spielhallen und Jugendeinrichtungen vorgeschrieben. Ebenso ist die Anzahl von Spielgeräten in einzelnen Betrieben sowie die Zusammenlegung von Spielhallen beschränkt (Verbundverbot). Das Gericht musste zunächst klären, ob den Ländern die Kompetenz für den Erlass des Gesetzes zusteht. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist dies der Fall. Doch die Länder hatten im ersten Glücksspielstaatsvertrag keine ausdrücklichen Regeln für Spielhallen vereinbart. Fraglich war daher, ob das bestehende Bundesrecht auch über den Änderungsvertrag von 2012 hinaus fortgelte.

Das Gericht verneinte diese Möglichkeit, mit dem Änderungsvertrag hätten die Länder ihre Gesetzgebungskompetenz wahrgenommen und bestehende bundesrechtliche Regelungen seien dem unterzuordnen. Diese Beschwerde der vier Spielhallen sei insofern nicht begründet: Auch Betriebe mit älteren Genehmigungen müssten sich nach einer Übergangszeit den neuen Regelungen anpassen.

Insbesondere die inhaltlichen Urteilsbegründungen könnten richtungsweisend sein. Denn die fünfjährigen Übergangsfristen aus dem Änderungsvertrag laufen Mitte diesen Jahres aus. Ab dann müssen die Mindestabstände, die sich je nach Bundesland unterscheiden, eingehalten werden. Vor allem in Ballungsräumen werden viele Spielhallen schließen müssen. Die Branche spricht von bis zu 35.000 gefährdeten Arbeitsplätzen, vor allem im Servicebereich.

Viele Betriebe erwägen die Klage für den Fall, dass ihnen ein Schließungsbescheid zugestellt würde. Dabei würden sie sich wohl unter anderem auf einen Eingriff in ihre Berufsfreiheit berufen. Diese Position wird durch das jetzige Urteil geschwächt, denn auch inhaltlich erteilen die Karlsruher Richter den Beschwerdeführern eine Absage. Zwar werde durch den Änderungsvertrag in die entsprechenden Grundrechte eingegriffen, allerdings nicht in rechtswidriger Weise. Das Gericht stellt klar, dass das Ziel des Vertrages, das Glücksspiel einzuschränken, sowohl legitim ist als auch in inhaltlich vertretbarer Form verfolgt wird. Insofern sind Eingriffe in Grundrechte vor diesem Hintergrund gerechtfertigt.

Die Branche wird kämpfen

Für die Betreiber von Spielhallen stellt das Urteil einen herben Dämpfer dar. Urteile des BVerfG haben eine starke Wirkung auf niedrigere Instanzen. Und vor diesen werden die Unternehmer um den Erhalt ihrer Betriebe streiten müssen, wenn die Übergangsregelungen Mitte 2017 auslaufen. Erste Stellungnahmen aus der Branche zeugen daher auch von Enttäuschung. Paul Gauselmann, Chef des gleichnamigen Glücksspielkonzerns, äußert sich in einer Pressemitteilung wie folgt:

„Ich respektiere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, obwohl es für mich nicht nachvollziehbar ist. Seit 60 Jahren sorgt unser Unternehmen, unsere Branche, durch unser Spiel mit und um kleines Geld dafür, dass die Spielbedürfnisse der Menschen in geordnete Bahnen gelenkt werden.“

Weiterhin weist Gauselmann darauf hin, dass die Glücksspielsucht auf niedrigem Niveau sei und im Bereich des Automatenspiels abnehmende Tendenzen zeige. Das Konzept des Spielerschutzes gehe insoweit bereits heute in ausreichendem Maße auf. Das Unternehmen sehe sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts allerdings bestätigt, seine Aktivitäten im Ausland zu verstärken. Doch im Kampf um den wichtigen einheimischen Markt werde man nicht aufgeben:

Wir werden mit aller Kraft versuchen, die Politik davon zu überzeugen, dass unsere innovativen Spielhallenkonzepte, die ein Höchstmaß an Verbraucher- und Spielerschutz ermöglichen, die bessere Alternative zu einem Kahlschlag bei Spielhallen sind, der letztendlich nur die Ausbreitung illegalen Glückspiels begünstigt – wie die Beispiele von Prohibition beweisen. Wir werden um jede unserer Spielhallen und um jeden Arbeitsplatz kämpfen.“ Paul Gauselmann

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