Heidenheim: Sportwetten Prozess brachte kein Ergebnis

Vor dem Heidenheimer Amtsgericht hat ein Spieler gegen den Buchmacher Cashpoint geklagt. Es geht dabei um ein spanisches Fußballspiel vom 20.09.2015. Gewinne von mehr als 53.000 Euro möchte das Unternehmen nicht auszahlen, weil die Quoten falsch angegeben waren. Am 10.01.2017 wurden die seit Juni 2016 laufenden Verhandlungen fortgesetzt. Die beiden Seiten waren mit einem Vergleich nicht einverstanden. Bis Ende Januar soll voraussichtlich ein Urteil vom Gericht gesprochen werden.

Hintergrund und Ablauf des Prozesses

Vor zwei Jahren wurden verschiedene Wetten beim Buchmacher Cashpoint in Heidenheim auf die Partie FC Barcelona gegen DU Levante abgeschlossen. Am Abend des 20.09.2015 Betrug die Quote für den Erhalt des Anstoßes zwischen den beiden Mannschaften 19:1 für Levante. Die Wahrscheinlichkeit, dass eines der beiden Teams den Anstoß bekommt, beträgt 50 Prozent. Eine normale Quote wäre demzufolge 1,9:1. Ein eigentlich offensichtlicher Fehler, der erst mit Verspätung erkannt wurde. Einige Spieler in Heidenheim hatten bis dahin bereits ihre Wetten platziert. Bisher warten sie auf die Auszahlung der Gewinne und haben daher geklagt.

Zunächst war der Verhandlungsort des Prozesses unklar. Cashpoint, eine Tochterfirma der Gauselmann-Gruppe, hat seinen Sitz in Malta, daher muss eigentlich auch die dortige Rechtsprechung herangezogen werden.

Amtsgericht Heidenheim

Bildquelle Zunächst strittig: Das Amtsgerichts Heidenheim ist der Verhandlungsort

Es wurde folglich zunächst im Juni 2016 vom Richter Malte Becker die Zuständigkeit geklärt. Durch die Brüssel-la-Verordnung, eine europäischen Rechtsverordnung, ist es möglich, dass der Wohnort eines Verbrauchers auch Verhandlungsort eines juristischen Streites sein kann, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Stammsitz hat. Im Juni 2016 konnte das Gericht mit der Beweisaufnahme beginnen, nachdem der Verhandlungsort geklärt war.

Das Wettbüro fungiert in diesem Falle nur als Vermittler

Angestoßen wurde der Prozess von dem Heidenheimer Vito Marinho, dem der Gewinn von 906,20 Euro nicht ausgezahlt wurde. Die Wette hatte er in einem Büro der Firma Oddsline Entertainment abgeschlossen. Deren Geschäftsführer Daniel Speyer wurde bereits vorgeladen, er konnte den Betrag aber nicht auszahlen, da sich Cashpoint weigerte. In Deutschland sind Wettbüros eigentlich nur Vermittler zwischen den eigentlichen Wettanbietern und dem Kunden. Abgeschlossen werden die Verträge mit den jeweiligen Wettunternehmen. Die Büros in Deutschland selbst bekommen eine Provision für jede angenommene Wette von dem jeweiligen Anbieter. Speyer ist seit 16 Jahren als Wettvermittler tätig und gab vor Gericht an, dass er nur Wetten annehmen und auszahlen kann, wenn Cashpoint dies zulässt.

Er könne sich an den Abend und das besagte Spiel erinnern. So habe er Cashpoint telefonisch über die ungewöhnliche Quote informiert. Daraufhin wurde die Wette aus dem Angebot genommen. Er habe seine Mitarbeiter angewiesen, die Spieler zu überreden, ihre Wetten zu stornieren. Dies sollte zum eigenen Schutz geschehen, da der Anbieter in der Regel keine Auszahlungen bei einem Quotenfehler genehmigt.

Nach meiner Erfahrung bezahlt Cashpoint einen solchen Gewinn nicht aus, wenn ein Quotenfehler vorliegt.“ Daniel Speyer , Geschäftsführer von Oddsline Entertainment

Der Kläger gab in der Anhörung an, dass Speyer ihm einen „Abfindungsbetrag“ von 500 Euro angeboten hatte. Der Geschäftsführer stritt diese Aussage ab. An der Kasse sollte der 1,9-fache Gewinnbetrag ausgezahlt werden. Die Wetter waren damit allerdings nicht einverstanden.

Anwalt des Wettanbieters wirft „unmoralisches Verhalten“ vor

Die Geschäftsbestimmungen des Anbieters Cashpoint legen fest, dass Quotenänderung vor Wettschluss vorgenommen werden können. Der Anwalt Guido Bongers aus Köln hielt dem Kläger zudem vor, dass er diesen offensichtlichen Quotenfehler erkannt haben müsse. Der Anwalt sieht daher in der Wette ein „unmoralisches Verhalten am Rande des Betrugs“. Laut dem Richter macht es aber keinen Unterschied, ob er einen Fehler erkannt hat. Die Wette wurde unter den ausgehandelten Bedingungen von beiden Seiten abgeschlossen.

Auswirkungen des Rechtsstreites

Der Heidenheimer Prozess hat großes Interesse geweckt. Auch wenn es bisher nur um eine Streitsumme von 906,20 Euro geht, warten noch mehr Spieler auf das Urteil. Fiele dies zugunsten des Klägers aus, würden vermutlich weitere Klagen eingereicht. Würde Cashpoint die Gewinne anhand der fehlerhaften Quote auszahlen müssen, ginge es um mehr als 50.000 Euro. Der Anwalt des Wettanbieters sieht das Verhalten aller Wetter, die es betrifft, als unmoralisch an. Diese hätten eine offensichtlich falsche Quote ausnutzen wollen. Daniel Speyer von Oddsline Entertainment fühlt sich zudem von den Klägern bedroht.

Wir werden weiter über den Fall berichten. Über einen Vergleich konnten sich die beiden Parteien bislang nicht einigen. Das Urteil soll in den nächsten Wochen bis Ende Januar gefällt werden.

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