Insiderhandel: Verfahren gegen Ex-Pokerstars-CEO eingestellt
Nach mehrjähriger Verhandlung hat der Gerichtshof Montreal im kanadischen Quebec das Verfahren gegen den ehemaligen Pokerstars-CEO David Baazov eingestellt. Grund hierfürseien Untersuchungsfehler der kanadischen Finanzaufsichtsbehörde AMF. Baazov wurden schwere Insidervergehen zur Last gelegt.
Die Ermittlungsakte im Fall David Baazov wird nach über zwei Jahren geschlossen. Der 38-Jährige Ex-CEO von Amaya Gaming verantwortete 2014 die Übernahme von Pokerstars, mittlerweile firmiert das Unternehmen als The Stars Group. Baazov wurde im Zusammenhang mit diesem Geschäft 2016 durch die AMF verhaftet und des Insiderhandels in 23 Fällen beschuldigt. Doch mangelnde Beweisführung seitens der Ermittler führten nun überraschend zur Einstellung des Verfahrens.
Mit Hilfe vertraulicher Informationen soll Baazov die 2014 erfolgte und 4,9 Milliarden US-Dollar schwere Pokerstars- und Full Tilt-Übernahme durch die kanadische Amaya befördert, sowie Aktienkurse zu eigenen Gunsten beeinflusst haben. Infolge der Vorwürfe beanspruchte Baazov vorerst unbefristeten Sonderurlaub, bevor er im August 2016 dauerhaft von Rafi Ashkenazi ersetzt wurde. Die offizielle Anklage lautete auf „Unterhaltung von Handel mit Hilfsgütern, um den Marktwert von Amaya zu beeinflussen“.
Die kanadische Finanzaufsichtsbehörde AMF habe den Fall jedoch von Beginn an unzureichend untersucht, heißt es aktuell zu den Gründen der Niederlegung. Darüber hinaus seien im Verfahrensverlauf mehrfach Informationen fehlgeleitet oder der Verteidigung fälschlicherweise vorenthalten worden. Das ganze Ausmaß des bürokratischen Fiaskos verdeutlicht sich besonders am jüngsten Beispiel, wodurch das Verfahren letzten Endes auch kippte.
Ein „dramatischer Fall“
Wie sich kürzlich herausstellte hatte die AMF vor einigen Wochen versehentlich 320.000 vertrauliche Dokumente der kanadischen Staatsanwaltschaft an die Verteidigung Baazovs weitergeleitet. Infolge der Sichtung könne der Angeklagte „kein faires Verfahren mehr erhalten“ , wie es von Seiten Baazovs Anwältin, Sophie Melchers, heißt. Salvatore Mascia, Richter am kanadischen Court of Quebec (CoQ) – dem Gerichtshof Montreal in der französisch-kanadischen Provinz Quebec – stimmte der Rechtsanwältin zu und gab folglich dem dritten Antrag der Verteidigung statt, womit das Verfahren gegen Baazov ad acta gelegt wird. Im Wortlaut schlussfolgert der Vorsitzende:
„Wenn die Umstände es rechtfertigen, müssen die Gerichte das Verfahren aussetzen. Dies ist nur in dramatischsten Fällen zu anzuwenden. Es darf keine andere akzeptable Lösung geben, die das Unrecht beheben könnte. Verursacht die Häufung von Fehlern in diesem Fall eine Aussetzung des Verfahrens? Ja.“
Baazov zeigt sich erleichtert
Zum jetzigen Zeitpunkt – nach über zwei Jahren unter dem Druck der Justiz – wolle David Baazov vorerst noch auf umfängliche Stellungnahmen verzichten, wie es heißt. Während des gesamten Verfahrens habe der Angeklagte seine Unschuld in dem Fall beteuert. Via Pressemitteilung lässt der Ex-Pokerstars-Chef aber dennoch seine Erleichterung, wenn auch kurz und knapp, verkünden:
Wir stimmen dem Richter zu und sind mit der Entscheidung zufrieden. David Baazov in einer ersten Stellungnahme
Enttäuscht zeigt sich hingegen die AMF, die bereits ankündigte Möglichkeiten für eine Revision zu prüfen. Die fälschlicherweise an die Verteidigung übersendeten 320.000 Dokumente, verlangt die Finanzaufsichtsbehörde derzeit zurück – wobei sie zwangsläufig auch einige Häme über die eigene Fahrlässigkeit hinnehmen muss: „Oops, wir haben den Ball fallen lassen und Ihnen 320.000 Dokumente zufällig gegeben. Keine große Sache“ , freut sich Baazovs Anwältin Melchers fast sarkastisch über den wohl eher unerwarteten Sieg.
Cherry-CEO verhaftet
Erst im vergangen Mai wurde Anders Holmgren , der Geschäftsführer der schwedischen Aktiengesellschaft Cherry, vor allem durch die Online-Cherry-Casinos bekannt, wegen des Verdachts auf schweren Aktienbetrug verhaftet – und kurzum entlassen.
Im Gegensatz zu Baazov wird Holmgren jedoch vorgeworfen nicht geschäftlich, sondern in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben, indem er den Aktienkurs des eigenen Unternehmens erst durch öffentliche Spekulationen beeinflusste, um sich folglich seinen persönlichen Käufen ebendieser Aktien zu bereichern. Ob die schwedischen Finanz- und Justizbehörden hier eine ähnliche Laissez-faire-Verfahrensweise wie der kanadische CoQ an den Tag legen werden, bleibt abzuwarten.