Mannheim: GRÜNE fordern Schließung von Spielhallen
Die Gemeinderatsfraktion der GRÜNEN in Mannheim fordert von der Verwaltung Aufklärung bezüglich der Schließung von Spielhallen. Bereits seit 2012 gelten Richtlinien, nach denen Mindestabstände zu Jugendeinrichtungen einzuhalten sind. Die fünfjährige Übergangsfrist zugunsten der Betreiber gilt noch bis Ende Juni. Doch bisher sind keine Schließungen bekanntgeworden.
Derzeit verfügt die 300.000 Einwohner zählende Stadt in Baden-Württemberg über 55 Spielhallen. Doch von diesen dürften ab 1. Juli 2017 nur noch wenige über einen legalen Status verfügen. Denn laut §42 Landesglücksspielgesetz von 2012 gelten folgende Vorgaben:
(1) Spielhallen müssen einen Abstand von mindestens 500m Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür, untereinander haben.
(3) Zu einer bestehenden Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen ist ein Mindestabstand von 500m Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür, einzuhalten. §42 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg
In Mannheim verletzen geschätzte 50 von 55 Betrieben die Abstandsregelung und sind damit eigentlich nicht mehr genehmigungsfähig. Doch nach Auffassung der GRÜNEN zögert die Verwaltung bei der Umsetzung des Gesetzes – trotz der in wenigen Tagen auslaufenden Schonfrist für die Betreiber seien noch keine Schließungen verfügt worden. Dementsprechend fordert die Fraktion der Partei im Gemeinderat den Vollzug von Ordnungsbürgermeister Christian Specht (CDU):
Keine weiteren Ausnahmen für das Betreiben von Spielhallen! […] Keine Spielhallen im Umkreis von 500 Metern um Schulen und Jugendeinrichtungen sowie 500 Meter Abstand zwischen zwei Spielhallen. Diese gesetzliche Grundlage gilt nun schon sechs Jahre. Es wird Zeit, dass sie endlich konsequent umgesetzt wird. […] Die Spielhallenbetreiber kennen die gesetzliche Lage seit Jahren und konnten sich lange genug darauf vorbereiten.“ Nuran Tayanc , Stadträtin und ordnungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Die Situation in Mannheim kann als stellvertretend für die Lage zahlloser Gemeinden in Deutschland angesehen werden. Zwar gilt die Regelung in Baden-Württemberg mit ihrer Vorgabe von 500m Abstand als vergleichsweise streng – in anderen Ländern sind lediglich 100m Abstand einzuhalten. Doch grundsätzlich stehen die Verwaltungen bundesweit vor der Entscheidung, welche Betriebe erhalten bleiben und welche schließen müssen. Zum Teil wird dabei auf Losverfahren zurückgegriffen, die von vielen Betreibern als willkürlich und ungerecht verurteilt werden. Manche Spielhallen versuchen daher Härtefallregelungen in Anspruch zu nehmen, etwa indem sie kürzlich getätigte Investitionen in ihren Betrieb anführen. Inwieweit solche Manöver in Anbetracht eines seit fünf Jahren bekannten Gesetzes jedoch glaubhaft gemacht werden können, erscheint zumindest fraglich.
Mindestabstand ist verfassungsgemäß
Ziel des Glücksspielgesetzes ist die „Lenkung des natürlichen Spieltriebs in geordnete Bahnen“ sowie Förderung des Spielerschutzes und die Verhinderung der Ausbreitung des Glücksspiels. Um die Methoden zur Erreichung dieses Ziels gibt es jedoch kontroverse Debatten. Kritiker des Mindestabstandsgebots verweisen darauf, dass weniger Spielstätten keinesfalls weniger Spiel bedeuten. Die Kunden würden einfach ins Internet abwandern, wo die staatliche Kontrolle noch eingeschränkter wäre.
Doch die Rechtsprechung hat die Gesetze der Länder bestätigt. Sowohl auf Landesebene als auch vor dem Bundesverfassungsgericht wurden die Regelungen für verfassungsgemäß erklärt. Auch eine Stadt wie Mannheim wird also nicht umhinkommen, für die Umsetzung zu sorgen und Schließungen zu verfügen. Laut Stadträtin Nuran Tayanc würde dies eine erhebliche Aufwertung des Stadtbildes bedeuten:
„[…] Spielsucht ist ein großes Problem, auch in unserer Stadt. […] Auch für die Stadtentwicklung sind Spielhallen keine guten Einrichtungen. Sie werten einen Stadtteil ab und ziehen weitere nachteilige Einrichtungen an. Je weniger Spielhallen, desto besser für unsere Stadt.”