Neue Lizenzbedingungen: UKGC veröffentlicht Reformvorschläge
Im Rahmen ihrer “Strategie 2018 bis 2021” hat die britische Regulierungsbehörde UKGC ihre Lizenzbedingungen überarbeitet. Im Fokus stehen verbesserter Spielerschutz durch klarer formulierte Vorgaben. Bis zum 22. April 2018 läuft die Anhörungsphase der Reform.
Unter dem Leitmotiv “Keep gambling fair” hat die Glücksspielbehörde UKGC umfangreiche Änderungen an ihren “license conditions and codes of practice” (LCCP) vorgenommen. Das Dokument stellt ein zentrales Regelwerk für Firmen im britischen Gambling dar. Es bestimmt unter anderem, in welchem Umfang geworben werden darf, welche Anforderungen an die AGB gestellt werden und wie mit Kunden kommuniziert werden darf. Anlass zur Reform gaben wiederholte Verstöße durch Unternehmen in den letzten Jahren, die laut UKGC den Spielerschutz und das Vertrauen in die gesamte Branche gefährden. Die Behörde zeigt sich allerdings selbstkritisch: Dem bisherigen LCCP fehle es an Präzision und Klarheit, wodurch Fehlverhalten begünstigt werde.
Ein Teil der Änderungen besteht daher aus angepassten Formulierungen. So werden etliche Soll-Vorschriften durch Muss-Varianten ersetzt. Die Unternehmen müssen in Zukunft die Werbevorschriften des “Committee of Advertising Practice” einhalten, sie müssen sicherstellen , dass Irreführung durch ihr Marketing vermieden wird. Diese Präzisierungen beziehen sich auch, aber nicht ausschließlich, auf Darstellungen von Bonusangeboten, die nach Ansicht der Behörde häufig wichtige Informationen unterschlagen.
Alle “signifikanten Bedingungen” einer Promotion müssen dem Kunden zum Zeitpunkt des Kaufes mitgeteilt werden, sofern dies platztechnisch möglich ist. Maximal dürfen die zentralen Vertragsbestandteile im Falle von Onlinewerbung “one click away” sein.
Kein Spam
Neu im Reglement ist das Verbot von direktem elektronischen Marketing ohne Zustimmung des Kunden. Dabei geht es hauptsächlich um Werbeangebote via SMS oder E-Mail. Die Unternehmen müssen auf ein Opt-In-Verfahren wechseln: Nur wenn der Kunde dem Erhalt solcher Nachrichten explizit zugestimmt hat, darf ein Anbieter ihn direkt kontaktieren. Jede Werbebotschaft muss zudem die Möglichkeit zum “Abbestellen” beinhalten. Dies dürfte insbesondere Buchmacher treffen, die verstärkt auf gezielte Benachrichtigungen ihrer Kunden über anstehende Matches ihrer Mannschaften setzen.
Überdies wurden die Regeln zur Zusammenarbeit mit Dritten angepasst. Die neue Version des LCCP (PDF) verpflichtet Unternehmen, Verträge mit Affiliatepartnern kurzfristig auflösen zu können, sofern diese gegen Werbevorschriften verstoßen sollten. Damit unterstreicht die UKGC ihre Auffassung, nach der die Glücksspielunternehmen auch für das Verhalten ihrer Partnerfirmen verantwortlich zeichnen.
Beschwerden und Sanktionen
Im Bereich der Kundenkommunikation sieht die Reform weitere Änderungen vor: Zukünftig müssen die Unternehmen Beschwerdemöglichkeiten prominenter darstellen und einfacher zugänglich machen. Sie müssen die Kunden auch auf alternative Schlichtungsmöglichkeiten hinweisen. Dazu gibt es in UK das sogenannte “Alternative Dispute Resolution” System. Darauf können die Kunden zurückgreifen, wenn es zu keiner Einigung mit dem Anbieter kommt. Bislang würden die Operator diese Möglichkeit aber nur unzureichend erklären. So unterbleibt laut UKGC häufig der Hinweis, dass dieser Service für die Kunden kostenlos nutzbar ist.
Weiterhin soll künftig eine Höchstgrenze bei der Bearbeitungsdauer von Disputen gelten. Maximal acht Wochen nach Beschwerdeeingang muss der Disput gelöst oder an eine höhere Instanz eskaliert werden. Diese Frist ist in den meisten Branchen in der UK üblich.
Die vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten der UKGC reichen nach eigenen Angaben derzeit aus. So habe man neben der Möglichkeit des zeitweisen und permanenten Lizenzentzuges ein ausreichend flexibles Arsenal zur Verfügung. Eine Ausweitung in diesem Bereich sieht die Reformvorlage also nicht vor, durch die strikteren Formulierungen dürfte es der Behörde aber ohnehin leichter fallen, die Verhängung von Strafen zu begründen. Die Industrie hat noch bis zum 22. April 2018 Zeit, zu den Änderungen Stellung zu nehmen. Dann dürfte auch mitgeteilt werden, zu welchem Zeitpunkt die Reform in Kraft treten wird.