Neue Spielapparatesteuer in Frankfurt
Die Stadt Frankfurt am Main (Hessen) hat die Einführung einer neuen Spielapparatesteuer von 5,5 Prozent des Spieleinsatzes zum 01. Juli beschlossen. Die Maßnahme soll mehr Geld in die Haushaltskasse bringen. Gleichzeitig geht die Stadt entschieden gegen illegale Spielautomaten vor. Mit welchen Entwicklungen ist zu rechnen?
„Die Stadt war fair“
Das Stadtparlament von Frankfurt hat einstimmig einer neuen Steuersatzung für Spielautomaten zugestimmt. Ab Juli gilt für sämtliche Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten eine Spielapparatesteuer von 5,5 Prozent des Spieleinsatzes . Für Automaten, die keine Gewinne ausschütten, gilt hingegen ein Steuersatz von vier Prozent. Bis dato wurde eine Steuer von 20 Prozent der Bruttokasse erhoben.
„Die Stadt war fair“, betonte an dieser Stelle Michael Wollenhaupt, Vorsitzender des Hessischen Münzautomaten-Verbandes, der rund 300 Betriebe vertritt. Dennoch bleibe abzuwarten, ob die Reform tatsächlich „steuerneutral“ ist. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber Steuergesetze so formulieren sollte, dass sie in Bezug auf betriebswirtschaftliche Entscheidungen neutral bleiben . Die Steuer soll sich demnach an Marktergebnissen und nicht an steuerlichen Rahmenbedingungen orientieren. Wollenhaupt erklärte:
“Das Steueramt hatte uns vorab den Entwurf der Satzung zur Verfügung gestellt. Ob allerdings die neue Berechnungsgrundlage, wie von der Stadt behauptet, steuerneutral ist, wissen wir erst am 15. Oktober, wenn unsere Mitglieder die erste Steuererklärung abgeben.”
Da die Satzungen bereits in anderen deutschen Kommunen von Gerichten bestätigt wurden, hält der Frankfurter Magistrat die Steuerreform allerdings für „rechtssicher“. Die neue Regelung soll einerseits mehr Geld in die Haushaltskasse spülen , andererseits soll der Bestand der Spielautomaten in Frankfurter Spielhallen und Gastronomiebetrieben reduzierte werden, ohne dass Verluste entstehen. Erst Anfang 2018 hatte Frankfurt neue Glücksspielsteuern eingeführt .
Strenge Steuerkontrollen geplant
Im Jahr 2018 beliefen sich die Steuereinnahmen aus der bisherigen Gesetzgebung auf 16,3 Mio. Euro. Zuletzt erklärte Kämmerer Uwe Becker (CDU) vor dem Finanzausschuss, dass man diesen Betrag auch mit der neuen Satzung erreichen möchte. Nur in Einzelfällen soll es zu Verschiebungen kommen.
Um die Interessen der Stadt durchzusetzen, hat das Sicherheitsdezernat 2018 die Arbeitsgruppe Geldspielgeräte (GSG) in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Polizei gegründet. Diese arbeitet fortan noch enger mit den Finanzbehörden zusammen und soll die Erhebung der neuen Steuer überwachen. Regelmäßig, zumeist abends und ohne Vorankündigung, sollen Mitarbeiter des Ordnungsamtes sowohl Spielhallen wie auch Gaststätten kontrollieren.
Vernichtung von Spielautomaten
Die Zahl der Spielautomaten geht in Frankfurt in die Tausende. Längst nicht alle Geräte sind registriert. Um gegen das illegale Glücksspiel und Steuerhinterziehung vorzugehen, führte die GSG im Sommer letzten Jahres 280 Kontrollen durch. Laut FNP sind hierbei 147 Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden. 14 Strafverfahren wurden eingeleitet sowie 1,5 Mio. Euro hinterzogener Steuern ermittelt .
Durch Vollzugsverfahren seien die Verluste inzwischen teils wieder eingetrieben worden. Im Rahmen der Ermittlungen wurden 104 illegale Glücksspielautomaten aus dem Ausland beschlagnahmt. Die Automaten hatte keine deutsche Zulassung, keine zugelassene Software und keine Einsatzlimits. Mit einem 18-Tonner hatte man 46 der bis zu 300 Kilogramm schweren Maschinen direkt abtransportiert und vernichtet.
Steuerprobleme durch illegale Automaten
Der Vorsitzende des Hessischen Münzautomaten-Verbandes, Michael Wollenhaupt, begrüßte die Vernichtungsaktion. „Illegale Geräte müssen aus dem Verkehr gezogen werden“, so das Statement. Zudem verwies Wollenhaupt darauf, dass rund 60 Prozent der Spielautomaten in Spielhallen installiert werden , der Rest in Gaststätten. Es würden bis zu 90 Prozent des Einsatzes wieder ausgeschüttet, denn „das Spielen macht nur Spaß, wenn man auch gewinnt.“
Die Anzahl der in Gaststätten aufgestellten Automaten wird in der sogenannten Spielverordnung geregelt. Seit November 2019 dürfen in Gaststätten maximal noch zwei Apparate vorhanden sein, vorher waren es drei . Die Frage, welcher Wirt wie viele Automaten in seiner Lokalität installieren darf, wird ebenfalls von der Arbeitsgruppe Geldspielgeräte bearbeitet.
Hierbei wird die Spielapparatesteuer von der GSG als Vergnügungssteuer klassifiziert. Daher kann sie von den hessischen Städten und Gemeinden „in eigener Zuständigkeit“ erhoben werden . Anzusehen ist sie als sogenannte Aufwandssteuer, besteuert wird dabei letztlich der Aufwand des Spielers für das Spielvergnügen.
Schließungen durch Mindestabstand
Parallel zur Steuerreform stehen auch in Frankfurt etliche Spielhallen aufgrund des neuen Glücksspielstaatsvertrags vor dem Aus. Von 164 Betrieben im Stadtgebiet existieren indessen nur noch 130, allein im Verlauf des letzten Jahres kam es somit zu 34 Schließungen. Grund ist vor allem eine neue Mindestabstandsregel von 300 Metern zwischen den einzelnen Etablissements sowie zwischen Spielhallen, Schulen und Kitas.
Wie gravierend sich die Gesetzeslage auf die Branche auswirkt, zeigt sich aktuell zum Beispiel auch an der Spielhallen-Reduktion in Düsseldorf . Hier liegt der Mindestabstand bei 350 Metern. Zurzeit existieren noch rund 100 Spielhallen an 65 Standorten, die Anzahl muss jedoch auf 34 Spielhallen begrenzt werden . Die Vorgabe soll bis zum 01. Juli 2021 umgesetzt werden.