Novomatic zu Rückzahlung an Spieler verurteilt

Der Glücksspielkonzern Novomatic kassiert eine Niederlage vor dem obersten Gerichtshof (OGH) Österreichs. Das Unternehmen muss die Verluste eines Spielers ausgleichen. Dieser hatte bis 2014 mehr als 100.000 Euro im Automatencasino am Wiener Prater verspielt.

Der Kläger, vertreten von Glücksspielkritiker Thomas Sochowsky, machte Verstöße gegen die Regeln der Einsatzlimits seitens der Novomatic-Tochter Admiral Prater Casinos geltend. So durften nach damaligem Recht beim „kleinen Spiel“ an den Automaten maximal 50 Cent pro Runde gesetzt werden. Auch der beworbene Maximalgewinn war auf 20 Euro pro Spin zu begrenzen. Doch über eine Zusatzfunktion war es den Spielern möglich, deutlich höhere Einsätze (bis zu 6 Euro) zu platzieren. Das Gericht nahm eines der fraglichen Geräte selbst in Augenschein und verspielte innerhalb von 32 Sekunden 50 Euro.

Justizpalast Wien

Der OGH im Justizpalast Wien hat entschieden: Die Automaten waren illegal, Spieler müssen entschädigt werden.

Die Verteidiger von Novomatic wiesen auf erhaltene Betriebsgenehmigungen für die Spielgeräte hin. Diese seien also legal gewesen, unabhängig von ihrer konkreten Funktionsweise. Dieser Argumentation hatte die vorangegangene Instanz noch zugestimmt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hatte das erstinstanzliche Urteil von 2013 aufgehoben und die Ansprüche des Klägers verneint. Der OGH hingegen bestätigte nun in letzter Instanz das ursprüngliche Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt und verpflichtet Novomatic zum Ausgleich der Verluste nebst Zinsen.

Weitere Klagen könnten folgen

Die Entscheidung des OGH ist rechtskräftig und könnte kostspielige Konsequenzen für den Automatenriesen Novomatic haben. Andere Spieler könnten den Ausgleich ihrer erlittenen Verluste an den betroffenen Maschinen einklagen und sich auf das Urteil berufen. Doch auch die jetzt siegreichen Kläger Thomas Sochowsky und Anwalt Peter Ozlberger beschreiten weiterhin den Rechtsweg. Ihnen geht es nicht nur um Schadenersatz – sie werfen Novomatic und Alleineigentümer Johann Graf vorsätzliches illegales Glücksspiel vor. Sollte sich dies beweisen lassen, würden statt der Admiral Prater Casinos die Novomatic und Graf persönlich haften. Das wäre vor allem für Thomas Sochowsky ein persönlicher Erfolg. Der ehemalige Spielhallenbetreiber und Geschäftspartner von Johann Graf gilt seit Jahren als ärgster Kritiker des Unternehmens. Er verfolgt mehrere Klagen im Namen geschädigter Spieler und ruft Betroffene über seine Webseite auf, sich bei ihm zu melden.

Novomatic zeigt sich mit dem Urteil unzufrieden. In einer Pressemitteilung stellt das Unternehmen auf die Verantwortung der Verwaltung ab. Die Stadt Wien habe die Geräte genehmigt und regelmäßigen Überprüfungen unterzogen. Die Geräte hätten stets allen Anforderungen genügt. Daher sei das Urteil als Kritik an den Wiener Behörden zu verstehen und nicht gegen Novomatic gerichtet. Allerdings wird auch das Gerichtsverfahren bemängelt, es stehe im Widerspruch zu einer anderslautenden Entscheidung in der Steiermark in gleicher Sache und weise sachliche Mängel auf. Das Unternehmen prüfe daher rechtlich sowohl gegen die Stadt Wien vorzugehen sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen und auf ein faires Verfahren zu pochen.

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