Schweiz: Rechtskommission spricht sich gegen Netzsperren aus
Das neue Geldspielgesetz in der Schweiz wird voraussichtlich in entscheidenden Punkten angepasst. Die bisher in der Vorlage enthaltenen Netzsperren für ausländische Glücksspielportale sollen nach Auffassung der Rechtskommission des Nationalrats entfallen.
Das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz sieht die technische Sperrung von Webseiten ohne schweizerische Konzession vor. So sollte Internetnutzern aus der Schweiz der Zugang zu solchen Inhalten verwehrt werden. Das Gesetzgebungsverfahren hatte bereits Bundesrat und Ständerat erfolgreich passiert. Die erhebliche Kritik an Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Netzsperren seitens einiger Digitalverbände, politischer Opposition und der Wissenschaft hatte bis dahin nicht gefruchtet. Ziel der Netzsperren war der Schutz der schweizerischen Glücksspielbranche vor angeblich schwächer regulierten Anbietern aus dem europäischen Ausland. Diesem Vorhaben hat nun die Rechtskommission, ein ständiger Ausschuss des Nationalrats, einen Riegel vorgeschoben. Die mit der Vorberatung von Gesetzen beauftragten Mitglieder entschieden mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen gegen Netzsperren. Der gesamte Nationalrat muss die Änderung am Gesetzestext allerdings noch bestätigen.
Netzsperren bleiben eine Option in der Schweiz
Die Rechtskommission erteilt Netzsperren keine endgültige Absage. Zunächst solle der Markt beobachtet werden und ausländische Anbieter aufgefordert werden, Schweizer Spieler nicht mehr zu akzeptieren. Nach Ablauf einer Fünf-Jahres-Frist soll die Lage erneut diskutiert werden. Der geänderte Gesetzestext behält dem Bundesrat vor, im Bedarfsfall dann „geeignete technische Maßnahmen“ zu ergreifen. Es erscheint also möglich, dass zu diesem Zeitpunkt dennoch Sperrmechanismen errichtet werden können.
Kritiker des neuen Geldspielgesetzes hatten sich von der Revision durch die Rechtskommission weitere Anpassungen erhofft. Sie wollten den Schweizer Markt für ausländische Glücksspielunternehmen öffnen. Eine Lizenzvergabe mit gleichen Bedingungen für alle Bewerber sollte fairen Wettbewerb ermöglichen und höhere Steuereinnahmen generieren. Die Kommission ist aber vom grundsätzlichen Ziel des Gesetzes – dem Schutz der einheimischen Industrie – nicht abgerückt. Auch nach den Änderungen sollen Online Lizenzen nur an bereits konzessionierte stationäre Glücksspielbetreiber erteilt werden.
Digitalverbände dürften zufrieden sein
Dennoch können zumindest die Internetprovider in der Schweiz aufatmen. Sie hatten befürchtet die Kosten der Sperrungen tragen zu müssen und sich öffentlich gegen das Gesetz ausgesprochen. Weiterhin betrachteten sie das Vorhaben als möglichen Dammbruch in der Technologiegesetzgebung. So führten sie an, dass sich weitere Branchen lästige Konkurrenz aus dem Ausland mit Netzsperren fernhalten wollen würden. Mit der Entscheidung der Rechtskommission scheint zumindest diese Sorge vorerst gebannt zu sein. Die geänderte Vorlage bedarf noch der Zustimmung des gesamten Nationalrats. Sie wird in der Frühjahrssitzung des Hauses Ende Februar zur Abstimmung gestellt.