Slowakisches Parlament verabschiedet neue Glücksspielgesetze

Der Slowakische Nationalrat stimmte am 4. Dezember als Gesetzgeber der Slowakischen Republik für eine Überarbeitung der nationalen Glückspielvorschriften entsprechend eines Gesetzesentwurfs des Finanzministeriums. Das neue Glücksspielgesetz umfasst sowohl Online- als auch Offline Casinos sowie Wettspiele und Lotterien und wird am 1. März nächsten Jahres in Kraft treten.

Die Gesetzesänderung sieht vor, eine neue Behörde zu schaffen, die Lizenzen für die Spielcasinos aus dem In- und Ausland vergibt. Das neu geschaffene Amt für Glücksspielregulierung soll so einige Aufgaben aus der Zuständigkeit des Finanzministeriums übernehmen. Auch Anbieter aus dem EU-Ausland können sich bei der Behörde eine Lizenz einholen, müssen dafür aber über einen Vertreter in der Slowakei verfügen.

Online Glücksspiel soll in der Slowakei besteuert werden

Die Slowakische Republik erhofft sich durch das Gesetz offenbar zusätzliche Einkünfte für den Staatshaushalt . Dabei sollen Anbieter teils nach Umsatz und teils nach Bruttospielertrag besteuert werden. Für Online Glücksspiel sieht die Neuregelung eine Steuer von 22% des Bruttospielertrags vor. Bei Tischspielen in physikalischen Casinos wird beispielsweise laut Artikel 71 der Gesetzesnovelle eine Abgabe von bis 27% für den Staatshaushalt und 3% für das Budget der Gemeinde, in der sich der Betrieb befindet, fällig.

Auch die Endkundenlizenzen für das Anbieten von Casino Spielen im Internet soll mit 3 Millionen Euro zu Buche schlagen. Die Wettlizenz gibt es für ebenfalls 3 Millionen Euro und beide Lizenzen zusammen gibt es im Paket für 5 Millionen Euro. Lizenzen werden für maximal zehn Jahre vergeben und müssen dann erneuert werden. Ab dem 1. Juli 2019 müssen Betreiber für ihr Angebot an Casino Spielen über eine Lizenz verfügen . Dafür müssen die nötigen Anträge bis zum 1. März nächsten Jahres eingereicht werden. Online Wettanbieter haben dafür knapp ein Jahr länger Zeit.

Alte Ausschlussliste bleibt in Kraft

Bereits im Sommer letzten Jahres hatte das Finanzministerium auf Grundlage der damaligen Gesetzeslage zehn Wettanbieter auf eine schwarze Liste gesetzt , weil sie sich nicht an die lokalen Vorschriften gehalten hatten. Die Regierung hatte die Internetprovider aufgefordert, die Webseiten dieser Anbieter unzugänglich zu machen. Um eine Lizenz für den Wettbetrieb zu erhalten, müssen die Anbieter nun nachweisen, dass sie in den 12 Monaten vor der Antragsstellung nicht auf dieser Liste standen.

Einzellizenzen für Glücksspiele , die einer nationalen Lotterie ähnlich sind oder gleich kommen, sollen nach wie vor nur der nationalen Lotteriegesellschaft mit Grundkapital von mindestens 1.700.000 Euro gewährt werden. Die Gesetzesänderung definiert nach wie vor detailliert, was unter den Begriff Lotterie fällt und schützt dieses Monopol mit einer Speziallizenz.

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