Spielsucht nicht erkannt: Millionenstrafe gegen Gala Interactive
Die britische Gambling Commission hat erneut eine empfindliche Strafe gegen einen Online Glücksspielanbieter verhängt. In zwei Fällen habe Gala Interactive problematisches Spielverhalten nicht erkannt und wird dafür 2,3 Mio. Euro zahlen müssen.
Die beträchtliche Höhe der Strafe kommt überwiegend durch die enormen Verluste der betroffenen Spieler zustande. Die beiden im Untersuchungsbericht (PDF) nicht namentlich genannten Kunden hatten im Laufe etwa einen Jahres jeweils 837.545 und 432.765 Pfund verspielt. In beiden Fällen hatten die Spieler das Geld von ihrem Arbeitgeber gestohlen und so ihre Spielsucht finanziert. Laut UK Gambling Commission hätte Gala Interactive die zahlreichen und hohen Einsätze der Spieler zum Anlass nehmen müssen, diese auf ihr problematisches Verhältnis zum Glücksspiel hinzuweisen. Die Spieler hatten sagenhafte 840.000 beziehungsweise 550.000 Wetten platziert und an manchen Tagen Einzahlungen bis zu 50.000 Pfund vorgenommen. Ebenso wäre es Aufgabe des Anbieters gewesen, im Rahmen seiner Möglichkeiten zu überprüfen, woher das Kapital der Spieler stammte.
Beide Maßnahmen seien allerdings unterblieben, wie die Untersuchung der Kommunikation zwischen Kunden und Gala seitens der UKGC ergeben habe. Im Gegenteil habe das Unternehmen die Spieler als VIPs eingestuft und sie zu fortgesetztem Spiel animiert. Damit habe Gala gegen die Bestimmungen ihrer Glücksspiellizenz verstoßen und sei für die entstandenen Schäden haftbar. Dieser Auffassung stimmte das Unternehmen zu und einigte sich mit der Behörde auf die Erstattung der Schäden sowie eine zusätzliche Strafzahlung, die der Forschung bezüglich der Entstehung von Spielsucht zugute kommen soll.
Den beiden Spielern nützt diese Entscheidung wohl nur noch in zivilrechtlicher Hinsicht, da die gestohlenen Gelder nun durch das Glücksspielunternehmen erstattet werden. Die strafrechtlichen Konsequenzen hingegen tragen sie bereits, beide verbüßen wegen Untreue und Diebstahl mehrjährige Haftstrafen.
Wiederholungstäter
Gala habe zwar während der Untersuchung kooperiert, allerdings zeigte sich die UKGC insgesamt unzufrieden mit den Praktiken des Anbieters. Denn das Unternehmen war mit ähnlichen Verfehlungen bereits in einem früheren Fall in Erscheinung getreten. In diesem hatte sich ein Stammkunde Geld einer “verletzlichen Person” erschlichen und durch Offline- und Onlinewetten etwa eine Million Euro verspielt. Dem Unternehmen waren sowohl die erheblichen Veränderungen im Setzverhalten als auch der Zusammenhang zwischen seinem landbasierten und Internetspiel entgangen. Auch in diesem Fall hatte sich Gala mit den Behörden auf eine Entschädigungszahlung geeinigt und vor allem Besserung gelobt. Neue Technologien sollten bei der Erkennung problematischen Spiels helfen und bei Verdacht auf Spielsucht oder Geldwäsche Alarm schlagen. Dass diese Maßnahmen nicht gegriffen haben, gab der Chef des Mutterkonzerns von Gala, Jim Mullen, zu.
In beiden Fällen, die wir mit der Kommission untersucht haben, haben wir unsere eigenen Standards und die der Kommission nicht erfüllt. […] Nach ähnlichen Vorfällen wollten wir unseren Ansatz ändern – hier fehlte es an der Priorisierung. Öffentlich mit Fehlern umzugehen, ist für jedes Unternehmen unangenehm, aber wir glauben es ist gut, dass andere das Ausmaß der Versäumnisse sehen und versuchen daraus zu lernen. Jim Mullen , CEO von Ladbrokes Coral (Eigentümer von Gala Interactive)
Die Behörde betonte in dem Bericht ihre Enttäuschung über das fortgesetzte Versagen der Schutzmechanismen im Glücksspiel. Die UKGC möchte ihre Entscheidung daher als Warnung an die Branche verstanden wissen: Nehmt die Lizenzvorgaben ernst oder kommt für die Schäden auf. Dass die Gambling Commission von erheblichen Sanktionen Gebrauch macht, hatte sie bereits im August diesen Jahres mit der Rekordstrafe von beinahe 10 Mio. Euro gegen den Anbieter 888 unter Beweis gestellt. Auch hier waren Fehler im Spielerschutz bemängelt worden – trotz selbstauferlegter Sperre konnten die Kunden weiter zocken.