Sportwetten: Geplante Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag
Der Berliner Senat hat einen ersten Entwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (2. GlüÄndStV) an das Berliner Abgeordnetenhaus übermittelt. Die Vorlage (PDF) basiert auf den Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 8. Dezember 2016 und muss nun durch die Landesparlamente beschlossen werden. Vorgesehen ist eine erneute Experimentierphase mit Konzessionen für 35 Anbieter von Sportwetten sowie geänderte Zuständigkeiten. Die Änderungen sollen am 1.1.2018 bundesweit in Kraft treten und zunächst bis zum 30. Juni 2021 gültig sein.
Aufgrund fehlender Konzessionen werden Sportwetten in Deutschland bislang lediglich auf Vermittlungsbasis in Wettbüros angeboten. Die eigentlichen Anbieter der Wetten befinden sich im europäischen Ausland. Die einzige Ausnahme bildet die staatliche Firma Oddset, die zum deutschen Lotto- und Totoblock gehört.
Die Neuregelung nimmt Bezug auf das internationale Ausschreibungsverfahren zur Erlaubnis von Sportwetten Angeboten aus dem Jahr 2012. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich 35 Unternehmen für eine Konzession qualifiziert. Die alte Fassung des Staatsvertrages sah jedoch die Vergabe von maximal 20 Lizenzen vor. Die 15 unterlegenen Anbieter klagten gegen die ihrer Auffassung nach willkürliche Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Konzessionen ohne Anwendung qualitativer Maßstäbe. In mehreren Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten des zuständigen Bundeslandes Hessen erreichten sie die faktische Beendigung der Vergabe. Im Ergebnis wurden überhaupt keine Erlaubnisse erteilt. Der damit eingetretene Schwebezustand dauert bis heute fort.
Die Auswirkungen der unklaren Rechtslage beschreibt die nun dem Parlament vorgelegte Drucksache des Berliner Senats. Das vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller und Innensenator Andreas Geisel unterzeichnete Papier nennt vor allem Hemmnisse bei der „Verfolgung illegaler Angebote und der Regulierung“ als Hauptprobleme. Das Ziel des überarbeiteten Staatsvertrages besteht in der Schaffung von Rechtssicherheit sowohl für die Behörden als auch für die Unternehmen.
Für die Dauer der „Experimentierphase“ gilt daher keine Begrenzung der Anzahl von Konzessionen. Diese Phase endet zum 30. Juni 2021, allerdings kann der Staatsvertrag von den Ländern bestätigt und damit verlängert werden. Die Lizenzen würden in diesem Fall bis zum 30. Juni 2024 gültig bleiben. Über eine weitere Fortdauer enthält der jetzige Entwurf keine Informationen, es handelt sich also um eine vorläufige und nicht abschließende Regelung. Die befristeten Erlaubnisse gehen unter anderem an so bekannte Firmen wie Tipico, Ladbrokes, Admiral, Cashpoint, Interwetten und Bet at home.
Hessen nimmt eine Sonderrolle ein
Das Land Hessen ist nach der alten Fassung des Staatsvertrages zuständig für die Vergabe und Verwaltung der Konzessionen. Diese Aufgaben gehen auf die Länder Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt über. Laut dem Entwurf geschieht dieser Wechsel auf „Wunsch Hessens“. Als Grund für diesen Rückzug könnten die anhängigen Verfahren vor den hessischen Verwaltungsgerichten gelten. Diese hatten das erste Vergabeverfahren bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aufgeschoben und damit praktisch verhindert. Der Entwurf zur Änderung des Staatsvertrages moniert, dass dadurch die ursprünglich geplante Testphase bereits überwiegend abgelaufen sei und keine Fortschritte abzusehen seien.
Hessen wird im Entwurf des 2. GlüÄndStV weiterhin ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Sollte es den Länderchefs bis zum 30. Juni 2019 nicht gelingen, sich über die Errichtung einer neuen gemeinsamen Behörde und neue Regelungen zum Thema Internetglücksspiel zu einigen, kann das Land aus dem Staatsvertrag aussteigen.
Diese Zusatzklausel dürfte die Bedingung zur Teilnahme Hessens gewesen sein. Bürgermeister Müller erwähnt in den Vorbemerkungen des Entwurfs „heftigen Widerständen einzelner Länder“ gegen einen erneuten Änderungsvertrag. Nach deren Auffassung bedürfe es einer kompletten Neuverhandlung des Staatsvertrages, um dessen Unzulänglichkeiten auszuräumen. In eine ähnliche Richtung argumentierten auch die Vertreter der Industrie in Form des Deutschen Sportwettenverbandes .
Es bleiben Unklarheiten
Die hessischen Vorbehalte verdeutlichen, dass auch nach Verabschiedung des 2. GlüÄndStV Regelungslücken bestehen bleiben. Die Politik klärt zwar, vorläufig, den Status der Wettanbieter. Das weite Feld sonstiger Glücksspiele, vor allem derer im Internet, wird allerdings nicht angesprochen. So wird weder auf Online Casinos noch auf Zweitlotterien Bezug genommen, die weiterhin in der Grauzone zwischen europäischer Erlaubnis und fehlenden deutschen Lizenzen operieren werden. Es gibt für die Länder also noch einiges zu besprechen.