UKGC fordert mehr Verbraucherschutz im Insolvenzfall
Die britische Glücksspielaufsichtsbehörde UKGC (UK Gambling Commission) hat neue Richtlinien zum Thema Spielerschutz erlassen. Im Fokus steht dabei die Absicherung von Kundengeldern im Insolvenzfall. Ausschlaggebend für die Maßnahmen ist die Insolvenz des britischen Online Buchmachers BetBright im vergangenen März. Hier ein Überblick zum Geschehen.
Entwicklung von Notfallplänen
Die britische UKGC hat neue Vorschriften zur Absicherung von Kundengeldern veröffentlicht. Die Vorgaben richten sich insbesondere an Anbieter die vor „besonderen Geschäftsaufgaben“ stehen. Dies bedeutet, dass ab sofort alle UK-lizenzierten Glücksspielunternehmen, die unter Umständen vor einer Insolvenz stehen oder den britischen Markt aus anderweitigen Gründen verlassen müssen , bestimmte Vorkehrungen treffen müssen, um sämtliche Kundengelder auf ihren Konten abzusichern. Außerdem müssen Auszahlungen auch nach der Schließung des Geschäfts in den AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gewährleistet werden.
Es wird zudem gefordert, dass alle Anbieter Notfallpläne entwickeln müssen , um die Vorgaben der UKGC im Falle eines Bankrotts entsprechend umzusetzen. Oberste Prämisse ist dabei, sämtliche Kunden vor finanziellen Schäden zu schützen. In einem Kommentar der Behörde heißt es diesbezüglich:
“Nur für den Fall, dass Unternehmen aus etwaigen Gründen schließen müssen, erwarten wir von allen Glücksspielunternehmen vorbereitet zu sein und über Pläne zu verfügen, um entsprechend Maßnahmen einzuleiten, damit Kunden nicht unnötigerweise benachteiligt werden.”
Verpflichtung gegenüber Kunden
Mit Nachdruck betont die UKGC außerdem, dass sie es sich vorbehalte, diejenigen Unternehmen, die den Vorgaben nicht nachkommen, im Falle einer Insolvenz für die entstandenen Schäden haftbar zu machen. Die Anbieter werden dazu angehalten sicherzustellen, dass sie zu jedem Zeitpunkt dazu in der Lage sind, ihren finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden nachzukommen. Darüber hinaus müssen insbesondere Wettkunden, die Wetten über längere Zeiträume platzieren, aktiv darauf aufmerksam gemacht werden, dass etwaige Einsätze und mögliche Gewinne im Insolvenzfall vielleicht nicht ausgezahlt werden können.
Parallel dazu müssen die Wettanbieter ihren Kunden in Zukunft mitteilen, über welche finanziellen Rücklagen die Spieler im Falle einer Insolvenz verfügen können. In diesem Kontext werden die Buchmacher außerdem dazu verpflichtet, die UKGC im Falle „besonderer Geschäftsaufgaben“ unverzüglich über ihre Pläne in Bezug auf noch nicht abgeschlossene Wett-Transfers zu informieren. Die beidseitige Transparenz – sowohl für die Behörde als auch für die Kunden – hat dabei oberste Priorität. Ein UKGC-Sprecher hierzu im Wortlaut:
“Wenn ein Unternehmen ankündigt zu schließen, erwarten wir, dass es uns sowie den Kunden klare und präzise Informationen zur Verfügung stellt. Den Kunden soll gezeigt werden, dass sie die Kontrolle über die Situation haben, indem die Kundenkonten immer auf dem neuesten Stand gehalten werden.”
Dass es die Aufsichtsbehörde ernst meint, wird auch daran deutlich, dass die neuen Richtlinien schon jetzt als verbindliche Lizenzbedingung für Sportwettangebote festgelegt worden sind. Diesbezügliche Statements vonseiten der Branche stehen bislang noch aus. Inwieweit und wie schnell die Maßnahmen von den Unternehmen umgesetzt werden, bleibt vorerst abzuwarten.
Der Fall BetBright
Ausschlaggebend für die neuen Vorgaben ist der Fall des britischen Online Buchmachers BetBright. Das Geschäft des Anbieters wurde im letzten März nach der 888-Übernahme geschlossen . Die Meldung kam überraschend, laut Wirtschaftsexperten könnte das Aus auf die geplanten Steuererhöhungen in Großbritannien und Irland zurückzuführen sein. Brisant ist allerdings, dass BetBright auf seiner Homepage ankündigt hatte, seinen finanziellen Forderungen künftig nicht mehr nachzukommen.
In diesem Fall hatte sich glücklicherweise der Online Buchmacher BetVictor dazu bereiterklärt, sämtliche ausstehenden Schulden zu übernehmen. Den ehemaligen BetBright-Kunden wurde somit die Möglichkeit geboten, sich bei BetVictor vorzustellen, um ihre finanziellen Ansprüche geltend zu machen.
Die UKGC bekundete zu diesem Zeitpunkt, kein Unternehmen dazu zwingen zu können, solange aktiv im Geschäft zu bleiben, bis alle Schulden getilgt sind, verwies aber im selben Atemzug auf die Notwendigkeit von transparenten Verfahrensplänen . Dass Kunden im Falle einer Insolvenz ihre Gelder erhalten, sei von oberster Wichtigkeit. In diesem Sinne kam es nun zur Veröffentlichung der neuen Vorgaben. Zukünftig wolle man derartige Unsicherheiten vermeiden. Ob und inwieweit sich die Maßnahmen in der Praxis bewähren, wird jedoch erst ein zukünftiger ähnlicher Fall zeigen.
Apropos Lizenzbedingungen…
Erst Anfang September hat die UKGC bekanntgegeben, dass auch die Implementierung des britischen Selbstausschluss-Systems GAMSTOP neue Lizenzbedingung werden soll . Hierbei handelt es sich um ein 2018 veröffentlichtes Non Profit-Feature der RGA (Remote Gaming Association). Das Kontrollsystem dient dem Spielerschutz und hat in UK inzwischen über 50.000 Nutzer . Die UKGC will die Etablierung des Systems zukünftig weiter vorantreiben, allerdings bestehen derweil noch Bedenken in punkto Zuverlässigkeit. Vorerst seien daher noch einige Weiterentwicklungen nötig, bis GAMSTOP den Status „als eine der wichtigsten Lizenzbedingungen“ erreicht. Ob es dazu kommt, bleibt ebenfalls abzuwarten.