GlüStV von 13 Ländern bewilligt
Durchbruch für den neuen Staatsvertrag (GlüStV) zur Legalisierung des Online Glücksspiels in Deutschland: Mit Sachsen und Schleswig-Holstein haben 13 von 16 Landesparlamenten das neue Gesetz bewilligt. Damit werden lizenzierte Online Casinos, Online Sportwetten und Online Poker ab Juli in regulierte Bahnen gelenkt. Eine zwingend notwendige Stimme steht bislang allerdings noch aus, die von Sachsen-Anhalt, wo die neue Regulierungsbehörde entstehen wird.
Online Glücksspiel ab Juli in Sichtweite
Der neue deutsche Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) hat die Ziellinie durchquert: Nach Berlin, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben nun auch Sachsen und Schleswig-Holstein die Legalisierung freigegeben. Die erforderlichen Bewilligungen von mindestens 13 Landesparlamenten wurden damit erreicht. Einer Marktöffnung für lizenzierte Online Casinos, Online Sportwetten und Online Poker ab Juli steht damit augenscheinlich nichts mehr im Wege.
Online Glücksspiel war in Deutschland lange verboten. Der Staat hielt ein Monopol auf Lotto und Sportwetten. Die zumeist EU-lizenzierten Anbieter agierten in einer gesetzlichen Grauzone. Eine Ausnahme bildete Schleswig-Holstein, welches sich 2011 aus den Schranken des ursprünglichen Staatsvertrags ausklinkte und 2012 mit der Lizenzvergabe an seriöse Online Casinos begann. Mit dem neuen Staatsvertrag ziehen die anderen Länder nach, bundesweit gelten bereits Übergangsregeln .
Nach der im November erfolgten Ratifizierung durch die Länderchefs hatte Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, bereits von einem Durchbruch gesprochen. Der neue Staatsvertrag sei die Grundlage für eine ausreichend attraktives Online Glücksspielangebot in Deutschland. Dies würde erstens eine Kanalisierung in den legalen Markt sichern und zweitens der Ausbreitung illegaler Firmen entgegenwirken.
In Schleswig-Holstein stimmte nur die SPD-Fraktion gegen die Freigabe des GlüStV – Grund waren angebliche Mängel im Spielerschutz. Dementgegen betonte Marcus Rossa (FDP), dass ein generelles Verbot weder dem Spielerschutz noch dem Jugendschutz helfe. Auch Lasse Petersdotter (Grüne) erklärte das Totalverbot für krachend gescheitert. Laut CDU müsse man das Online Glücksspiel in regulierte Bahnen lenken, den Markt ordnen und überwachen. Das Spielen, so Sabine Sütterlin-Waack (CDU), ließe sich zwar nicht verbieten, dafür aber regulieren. Seit Jahrzehnten würde der Markt schon illegal betrieben, obwohl sich Steuern und Abgaben für die öffentlichen Kassen generieren ließen.
Eine gute Nachricht für Anbieter und Spieler
Auch im Sächsische Landtag wurde der GlüStV diese Woche bewilligt. Positive Worte über die Gesetzesnovelle fand Innenminister Roland Wöller (CDU): Die Freigabe sei eine gute Nachricht für Anbieter und Spieler. Man kanalisiere den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in einen legalen regulierten Markt. Dabei würde der Schwarzmarkt bekämpft und der Spielerschutz verstärkt. Ein grundsätzliches Online Glücksspielverbot bliebe bestehen, da nur lizenzierte Anbieter zulässig seien.
Kritik äußerten in Sachsen die Linken. Die Abgeordnete Kerstin Köditz sprach von einem schweren Schlag für Spielsüchtige. Auch Albrecht Pallas von der SPD stellte sich auf die Seite der Verlierer des Glücksspiels und forderte noch mehr Präventionsarbeit für die Verhinderung von glücksspielbezogenen Schäden. Gerade während der Lockdowns seien mehr Spieler gefährdet als normalerweise.
Der GlüStV geht mit strengen Spielerschutzvorgaben einher. Neben Werbebeschränkungen gelten zum Beispiel ein Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat sowie eine 1 Euro pro Spin-Grenze bei Online Spielautomaten. Darüber hinaus werden Live-Wetten und Tischspiele á la Roulette und Blackjack verboten. Die Konzessionen hierfür liegen bei den einzelnen Ländern, müssen aber nicht erteilt werden. Zudem werden Warn- und Sperrsysteme von den Anbietern gefordert. Seriöse Anbieter arbeiten inzwischen ohnehin mit ausgeklügelten Algorithmen, die problematische Spielmuster sofort erkennen und Alarm schlagen.
Bewilligung in Sachsen-Anhalt steht noch aus
Eine letzte Hürde muss am Ende doch noch genommen werden: Da die neue Glücksspielbehörde in Halle entstehen soll, ist die Bewilligung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt zwingend erforderlich. Eine offizielle Bestätigung liegt immer noch nicht vor, der GlüStV steht daher auf der Kippe . In Sachsen-Anhalt waren ebenfalls Befürchtungen rund um den Spielerschutz der Grund für Einwände vonseiten der SPD und Grünen.
Inzwischen hat man sich angeblich auf einen Kompromiss geeinigt: Die Parteien befürworten das neue Gesetz, dafür baut das Bundesland sein Netz an Suchtberatungsstellen aus. Bisher begrenzen sich die Beratungsstellen vorwiegend auf Magdeburg. Nun sollen auch welche in Halle, Dessau-Roßlau, Stendal und Halberstadt entstehen.
Die Finanzierung soll von bisher 175.000 Euro auf über 500.000 Euro aufgestockt werden. Glücksspiel sei kein Anhängsel bei Beratungsstellen für Alkohol , sondern eine bedeutsame Aufgabe, die von geschulten Spezialisten betreut werden müsse, hieß es zuletzt aus Regierungskreisen. Ob die Bestätigung des GlüStV in den nächsten Tagen erfolgt, bleibt abzuwarten.
Weitere Bewilligungen stehen außerdem noch in NRW und im Saarland aus. NRW berät derweil mit 20 Experten über die Folgen und Chancen des Online Glücksspiels , während es zum Status Quo im Saarland keine genauen Informationen gibt. Das Bundesland war im letzten Jahr durch ein drastisches Werbeverbot für Online Glücksspielanbieter aufgefallen. Ob die Freigabe erteilt wird, bleibt vorerst unklar.