Spielhallen wehren sich gegen Lockdown
Bundesweit sind die Spielhallen in Deutschland im Lockdown. Doch der Bundesverband Deutscher Automatenunternehmer wehrt sich heftig. Jüngst veröffentlichte der Verband eine Umfrage, die aufzeigen soll, dass sich die BA-Mitgliedsunternehmen fast flächendeckend an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten würden. Bezug nimmt die Umfrage dabei vor allem auf die Sicherheitsmaßnahmen und das Infektionsgeschehen zum Zeitpunkt, als die Spielhallenbetriebe und die Gastronomie in Deutschland noch geöffnet waren.
“Spielhallen sind keine Infektionstreiber”
Gegen die bundesweit geltenden Vorgaben im Zuge der Pandemie-Schutzmaßnahmen wehrt sich der Bundesverband Deutscher Automatenunternehmen (e.V.) mit vielen Mitteln. Jüngst veröffentlichte der Verband jetzt eine Umfrage , die unter den BA-Mitgliedern veranstaltet wurde. Befragt wurden die Spielhallenbetreiber unter anderem zu ihren Hygieneschutzmaßnahmen in den eigenen Betrieben. In dem Rundschreiben heißt es hierzu:
“Die wohl wichtigste Aussage der gesamten Umfrage ist die nach den Infektionsfällen – 98 Prozent der Befragten geben an, dass ihres Wissens nach keine Infektionsfälle – weder bei Gästen noch beim Personal – in ihren Betrieben bekannt sind. Wir sehen darin eine starke Aussage dafür, dass Spielhallenbetriebe keine Infektionstreiber sind.”
Wie der Bundesverband weiter berichtet, würden die Ergebnisse „eindrucksvoll“ aufzeigen, dass die Unternehmen die empfohlenen Hygienemaßnahmen nahezu vollständig und flächendeckend in ihren Betrieben implementiert hätten. So heißt es, dass „10 der 13 aufgeführten Maßnahmen von über 90 Prozent der Befragten“ umgesetzt worden wären.
Regelmäßige Desinfektion von Automaten und anderen Flächen
Eine der wichtigsten Maßnahmen ist laut des Hygienekonzeptes der Industrie zum Beispiel die regelmäßige Desinfektion von Spielautomaten und anderen Flächen. Gemäß der Umfrage des Bundesverbandes haben sich „100 Prozent der Umfrageteilnehmer“ an diese Vorgabe gehalten . Ebenso würden 99,5 Prozent der Befragten Desinfektionsmittel in ihren Betrieben bereitstellen, 99,1 Prozent der Befragten arbeiten mit Aushängen, Hinweisschildern und halten den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Geräten ein. Mehr als 60 Prozent der Befragten würden sich zudem daran halten, Geldwechsel ausschließlich am Automaten zu ermöglichen und die Laufwege mit Hilfe von Markierungen zu kennzeichnen.
Wissen wollte der Bundesverband von seinen Mitgliedern zudem, ob sich die Spielgäste an die Vorgaben der Betriebe halten würden. „Insgesamt halten sich die Spielgäste mit 97 Prozent (62 Prozent vollständig bzw. 35 Prozent in weitesten Teilen) an die Vorgaben. Nur ein minimaler Anteil von 2 Prozent der Gäste hat versucht, die Hygieneregeln zu umgehen“, so der Bundesverband. Passiere dies, seien die Mitarbeiter der Unternehmen gefragt, die einem derartigen Verhalten entschieden entgegentreten müssten.
Befürchtungen der Unternehmer wahr geworden
Der Bundesverband befragte seine Mitglieder jüngst auch nach den Erwartungen, wann die Spielhallen wieder geöffnet werden dürften. Lediglich 16 Prozent gaben demnach an, dass sie mit einer Öffnung im Dezember rechnen. Hierzu heißt es im Rundschreiben: „Nach heutigem Stand ist leider abzusehen, dass unsere Unternehmer die Situation richtig eingeschätzt haben und die Lockdown-Maßnahmen zunächst bis Weihnachten verlängert wurden.“
Die Unternehmer und Unternehmerinnen würden laut Bundesverband alles in ihrer Macht Stehende tun, um die geforderten Maßnahmen der Politik umzusetzen. Deshalb fordert der Verband : „Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Spielhallenbetriebe Infektionsherde sind. Aufgrund des Lockdowns sind nun aber viele Aufstellunternehmen existenziell bedroht. Eine unbürokratische und schnelle Umsetzung der staatlichen Hilfsprogramme ist zwingend erforderlich.“
Teilerfolg für Glücksspielunternehmen
Betroffen sind von den Vorgaben nicht nur die Spielhallenbetriebe in Deutschland, sondern auch Wettannahmestellen oder Lotterie-Betriebe. Zumindest die Wettannahmestellen konnten mit ihrem Kampf gegen die Bestimmungen einen Teilerfolg erzielen. In Sachsen hat das Oberverwaltungsgericht das Verbot der Öffnung von Wettannahmestellen vorläufig außer Vollzug gesetzt . Eine Antragstellerin hatte dies gefordert und bekam nun Recht. Die Antragstellerin betreibt in Sachsen-Anhalt mehrere Wettannahmestellen und wehrte sich gegen die Schließung ihrer Betriebe. Ihr Argument: In den Wettannahmestellen könne das Infektionsrisiko durch die Beschränkung des Aufenthalts der Kunden enorm verringert werden. Zudem sei es nicht mit höherrangigem Recht vereinbar, dass die Betriebe von Freizeit- und Spielangeboten geschlossen werden müssten, ohne zwischen den einzelnen Betrieben zu differenzieren.
Obwohl Experten im Vorfeld nicht mit großen Chancen gerechnet hatten, hatte der Antrag nach einer Prüfung nun Erfolg . Wie der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichtes mitteilte, würde derzeit tatsächlich Überwiegendes dafür sprechen, dass das „geregelte Verbot der Öffnung von Wettannahmestellen nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist und wegen der damit einhergehenden Verletzung der Antragstellerin in ihren Rechten für unwirksam zu erklären sein wird.“
2020 für die Glücksspielbranche zum Vergessen
Gerade die stationäre Branche blickt gegen Ende des Jahres mit Enttäuschung auf das fast abgelaufene Jahr 2020 zurück. Neben der aktuellen Schließungsproblematik hatten die Unternehmen bereits in den Monaten zuvor mit einigen Randthemen zu kämpfen . Nicht mehr abwenden lässt sich der Konkurrenzzug durch die Online-Glücksspielunternehmen. Diese haben bereits vor einiger Zeit offiziell das „Go“ für Deutschland erhalten und können sich für eine deutsche Lizenz bewerben.
Ab Sommer 2021 sollen diese Lizenzen dann dazu berechtigen, das eigene Spielangebot auf dem deutschen Online-Glücksspielmarkt zur Verfügung zu stellen. Es liegt auf der Hand, dass dies insbesondere bei den Betreibern von Spielhallen auf Kritik gestoßen ist. Wehren können werden sich diese gegen diese Reform nicht mehr. Umso bitterer ist es, dass nun in den letzten Monaten ohne die Online-Konkurrenz kaum Umsätze erwirtschaftet werden können.