Europäische Kommission stoppt Verfahren gegen Deutschland
Die restriktiven deutschen Glücksspielgesetze stehen seit Jahren im Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit in den europäischen Verträgen. Die EU-Kommission hatte daher unter anderem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik in Aussicht gestellt. In einem überraschenden Schritt hat die Behörde nun mitgeteilt, ihre Bemühungen einzustellen und sich aus dem Bereich zurückzuziehen.
Die Ankündigung der Kommission betrifft nicht nur Deutschland, sondern weitere Mitgliedsstaaten mit unzureichender Glücksspielregulierung. Dazu gehören auch die Niederlande, Ungarn und Polen. Die europäische Kommission als „Hüterin der Verträge“ sah es bislang als ihre Aufgabe an, die Mitgliedsstaaten auch im Bereich des Online Geldspiels zu EU-konformer Gesetzgebung anzuhalten. Von diesem Vorhaben rückt die Behörde von Jean-Claude Juncker nun allerdings ab und verweist auf „veränderte Prioritäten“. Zukünftig sollen sich Beschwerdeführer an die nationalen Gerichte wenden, die dann Konflikte zwischen staatlichen Gesetzen und EU-Regeln auflösen sollen.
Der Rückzug der Kommission ist ein herber Rückschlag für Kritiker der deutschen Glücksspielgesetze. Denn deren Argumentation beruhte bislang auch darauf, dass die nationalen Regelungen dem übergeordneten EU-Recht widersprächen und somit nur unter Vorbehalt gültig seien. Zwar betont die Kommission, dass es sich um eine politische und nicht um eine rechtliche Entscheidung handele. Das Ende der Verfahren bedeutet also keinen Freifahrtschein für die Mitgliedsländer, an ihrer restriktiven Gambling-Politik festzuhalten. Dennoch dürften Verbände und Unternehmen, die auf das Einschreiten der EU gehofft hatten, in ihren Positionen nun geschwächt sein.
Branche reagiert mit Enttäuschung
Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten der europäischen Union. Sie dient dem Abbau von Handelshemmnissen und erlaubt Unternehmen, ihre Leistungen im gesamten Raum der Union anzubieten. Doch bisweilen wird sie durch nationale Regelungen ausgehöhlt. So schränkt die deutsche Glücksspielgesetzgebung vor allem das Glücksspiel im Internet ein und bevorzugt auch im Offlinesektor staatliche Anbieter (z.B. Lotto, Oddset). Dadurch werden europäische Unternehmen am deutschen Markt behindert und agieren in einem rechtlichen Graubereich. Die europäische Kommission hatte diesen Zustand wiederholt bemängelt und auch ein Vertragsverletzungsverfahren angedroht, um Deutschland notfalls zur Einhaltung der Gesetze zu zwingen. Dass die Behörde von diesem Vorhaben abrückt, sorgt in der Branche für Unverständnis:
„Das Gebaren dieser Mitgliedsstaaten schränkt die Dienstleistungsfreiheit, die durch die EU-Verträge garantiert werden soll, erheblich ein. Durch ihren Rückzug ignoriert die Europäische Kommission die Notwendigkeit von Zwangsmaßnahmen in diesem Bereich, der seiner Natur nach Grenzen ignoriert und auf allein nationaler Ebene nicht geregelt werden kann.“ Statement des Branchenverbandes Remote Gambling Association (RGA)
Die Europäische Kommision verweist indes auf ihre 2015 veröffentlichte Prioritätenliste. Man wolle sich auf diese konzentrieren und Vertragsverletzungsverfahren in „strategischer Weise“ angehen. Nun könnte man vermuten, dass Online Glücksspiel als schlicht zu unwichtig erscheint, um eine Befassung der Kommission zu rechtfertigen. Doch pikanterweise formuliert die Liste der Kommission das Ziel der Schaffung eines „Digital Single Markets“ als zweiten Punkt auf seiner Top 10 der Prioritäten. Genau darum geht es im Online Glücksspiel. Um einen regulatorischen Rahmen für ganz Europa, an dem sich Gesetzgeber, Unternehmen und Kunden orientieren können. Stattdessen besteht heute ein digitaler Flickenteppich, für dessen Entflechtung sich die Kommission nicht mehr als zuständig erachtet. Die Gerichte der Mitgliedsstaaten sollen selbst für die Einhaltung europäischer Regeln sorgen.
Das Onlineglücksspiel hatte nie Priorität
Nun könnte man einwenden, dass die Kommission bislang ohnehin mit wenig Eifer gegen unwillige Mitgliedsstaaten vorgegangen ist. Wie der Chef des Interessenverbandes RGA, Clive Hawkswood, bezüglich der Verfahrenseinstellungen süffisant bemerkt: „Einige dieser Verfahrensankündigungen sind Jahre her. Man könnte also sagen, was wir nie hatten, werden wir auch nicht vermissen.“ Dennoch sieht auch er die Gefahr, dass sich vertragsbrüchige Mitglieder wie Deutschland durch den Schritt der Kommission bestärkt sehen werden.
Natürlich besteht für beeinträchtigte Marktteilnehmer weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Inklusive einer Anrufung europäischer Gerichte. Doch ein solches Vorgehen ist nicht nur kostspielig, sondern auch langwierig. Auf jeden Fall geht den Fürsprechern einer einheitlichen Regulierung mit der Europäischen Kommission aber ein starker und eigenständiger Partner verloren, der zumindest theoretisch auch erheblichen Druck hätte ausüben können. Überdies lässt der Rückzug der Hüterin der Verträge aus ihrem Kernaufgabenbereich nichts Gutes für Zukunft des gemeinsamen Marktes erahnen.