Sportwettlizenzen: Vergabe beginnt am 1. Januar 2018

Berlin. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat am Donnerstag voriger Woche die Reform des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) beschlossen. An der Vorlage (PDF) wurden keine weiteren Änderungen vorgenommen. Auch die zuletzt von Interessenverbänden und EU geäußerten Bedenken am Regelungsumfang wurden damit nicht berücksichtigt. Das neue Regelwerk muss noch von den Länderparlamenten beschlossen werden und wird voraussichtlich zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Lizenzvergabe für Buchmacher geplant

Nach sechs Jahren Wartezeit endlich raus aus dem rechtlichen Abseits. Ab 2018 sollen Buchmacher lizensiert werden.

Damit steht zumindest ein Teil des Glücksspielwesens in Deutschland auf rechtlich sicheren Füßen. Die Obergrenze auf 20 Lizenzen für Buchmacher von Sportwetten entfällt. Stattdessen werden alle 35 nach dem Verfahren von 2012 qualifizierten Sportwettenanbieter eine Lizenz erhalten. Diese wird zunächst für ein Jahr gültig sein. Damit sind die Unternehmen nicht mehr wie bisher auf Vermittlungsstellen angewiesen, sondern können selbst Wettbüros betreiben.

Nach sechs Jahren Wartezeit erfolgt die Lizenzvergabe

Eigentlich sollten bereits seit 2012 Lizenzen an die Buchmacher erteilt werden, doch die künstliche Beschränkung auf nur 20 Konzessionen führte zu einer Klagewelle und dem vollständigen Stillstand des Verfahrens. Das Reformvorhaben ist auch eine Reaktion auf beständige Kritik am deutschen Staatsmonopol für Glücksspiel.

Doch auch an dem neuerlichen Vorstoß der MPK hatte es zuletzt Bedenken gegeben. So bemängelte die EU in einem Schreiben, dass es weiterhin keine Regulierung von Online Casinos geben soll. Das bislang bestehende Verbot von online Spielcasinos bleibt erhalten, damit sei „keine tragfähige Lösung“ erreicht worden. Die Union ist an einem einheitlichen Rechtsrahmen interessiert – in vielen Ländern der EU sind Online Casinos erlaubt. Der deutsche Sonderweg ist den Wettbewerbshütern also ein Dorn im Auge und hindert Unternehmen am freien Zugang zu einem wichtigen europäischen Markt.

Online Glücksspiel weiterhin nicht geregelt

Die Länderchefs riskieren in Bezug auf Online Casinos dennoch weiterhin ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren. Wegen des Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit könnte die EU ein solches mit Strafen belegtes Verfahren anstrengen und hat dies in der Vergangenheit bereits angedroht. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff, Mitunterzeichner der Reform, glaubt dagegen an den Erfolg des neuen Gesetzes deutet die Stellungnahme der EU auf seine Weise: „Es gebe keine grundsätzlichen Bedenken mehr“ aufseiten der Wettbewerbshüter.

In Bezug auf Sportwetten mag er damit sogar recht haben, doch im Bereich der Online Casinos und Lotterien bleibt das Spannungsfeld zwischen BRD und EU erhalten. Es fragt sich also nur, wieviel Zeit die MPK mit ihrer Reform gewinnt, bis sie sich dem ungebliebten „Neuland“-Thema Online Glücksspiel auf Drängen der EU widmen muss.

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