Verfassungsbeschwerde: 888 Holdings kämpft weiter um deutschen Markt
Noch im März erwog das Glücksspielunternehmen den Rückzug vom deutschen Markt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte einer 888-Tochter den Vertrieb von Glücksspielen via Internet untersagt. Nun bringt die Firma ihren Fall vor das Bundesverfassungsgericht.
Im Oktober 2017 hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil einer Vorinstanz auf und bestätigte damit das geltende Verbot des Onlinevertriebs von Glücksspielen. Betroffen war eine Tochterfirma der 888 Holdings, die in Baden-Württemberg Internetcasinospiele wie Roulette, Spielautomaten und Rubellose angeboten hatte. In ihrem Geschäftsbericht 2017 äußerte sich 888 „tief enttäuscht“ ob dieses Urteils und kündigte an, das eigene Engagement in Deutschland möglicherweise aufzugeben.
Inzwischen hat sich die Firma allerdings zum Widerstand entschieden. Laut Pressemitteilung hat man Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, mit dem Ziel das verwaltungsrechtliche Urteil aufheben zu lassen. 888 Holdings sieht sich in seinen Grundrechten eingeschränkt und verweist insbesondere auf übergeordnetes EU-Recht. Denn prinzipiell besteht in der europäischen Union (Art. 56 AEUV) Dienstleistungsfreiheit, also die Möglichkeit, legale Dienstleistungen über Ländergrenzen hinweg anbieten zu dürfen.
Der Casino-, Poker- und Sportwettenanbieter ist unter anderem in Gibraltar und Großbritannien lizensiert und folgert daraus die Freiheit, auch in Deutschland aktiv sein zu dürfen. Das hierzulande bestehende Verbot des Internetvertriebs etlicher Glücksspiele erachtet das Unternehmen als rechtswidrig. Ob diese Auffassung allerdings auch von den Richtern in Karlsruhe geteilt werden wird, darf bezweifelt werden. Einerseits sind Verfassungsbeschwerden allgemein äußerst selten erfolgreich. Nur etwa zwei Prozent von ihnen werden positiv beschieden. Andererseits hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil bereits recht ausführlich zu der Thematik geäußert und der Auffassung von 888 widersprochen.
Die Richter in Leipzig hatten dabei auch europarechtliche Bedenken ausgeräumt und auf entsprechende Präzedenzfälle vor dem Europäischen Gerichtshof verwiesen. Demnach sei ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit im Bereich des Glücksspiels durchaus gerechtfertigt, so er denn durch Gemeinwohlziele wie Spielerschutz begründet werden könne. Da das Internetspiel besondere Gefahren aufweise, sei ein entsprechendes Verbot nicht zu beanstanden. Dass das Verfassungsgericht den Leipziger Kollegen in diesem Punkt fundamental widersprechen könnte, erscheint unwahrscheinlich.
Wann sich das Bundesverfassungsgericht mit der Beschwerde beschäftigen wird, lässt sich kaum abschätzen. Ob 888 bis dahin auf dem deutschen Markt verbleiben wird, ist ebenfalls offen. Derzeit sind die Angebote noch verfügbar.