UKGC: 2 Mio. Pfund Strafe gegen 32Red
Der zur schwedischen Kindred Group gehörende britische Online Casino Betreiber 32Red ist mit einer Strafzahlung von 2 Mio. Pfund, umgerechnet rund 2,3 Mio. Euro, sanktioniert worden. Die UK Gambling Commission (UKGC) wirft dem Anbieter mangelhaften Spielerschutz und Geldwäsche vor.
Nach Camelot, Ladbrokes Coral, William Hill, Paddy Power, 888 Holdings, SkyBet und Leo Vegas wird mit 32Red nun der achte UK-lizensierte Glücksspielanbieter innerhalb von zwei Jahren wegen grober Vernachlässigung seiner Spielerschutzmaßnahmen sanktioniert. Dem britischen Online Casino 32Red – das seit 2017 der schwedischen Aktiengesellschaft Kindred gehört und auf Gibraltar ansässig ist – wird zusätzlich auch Geldwäsche zur Last gelegt.
Die UKGC verhängte ein Bußgeld von rund 2,3 Millionen Euro nachdem bekannt wurde, dass es den 32Red-Betreibern nicht gelungen war, einen „offensichtlichen Problemspieler“ zu schützen und zusätzlich angemessene Geldwäschekontrollen durchzuführen. Laut Kommission hatte der Spieler im Zeitraum von November 2014 bis April 2017 über 758.000 Pfund – rund 865.000 Euro – auf seinem Benutzerkonto eingezahlt, ohne dass die exorbitanten Summen von Mitarbeitern hinterfragt worden seien.
Stattdessen bot 32Red dem Spieler vermehrt kostenlose Boni an, obwohl dieser offenkundiges Frustrationsverhalten an den Tag legte, zum Beispiel durch besonders wechselhafte Aktivierungen, beziehungsweise Deaktivierungen seines Kontos. Die Ausgaben des Spielers wurden von der Betreibersoftware während des gesamten Zeitraums mindestens 22 Mal als problematisch eingestuft, ohne dass die 32Red-Mitarbeiter darauf reagierten. Eine Analyse der Einnahmequellen des Kunden blieb ebenfalls aus – dieser war überhaupt nicht im Stande das Geld aufzubringen, heißt es laut Informationen des Branchenmagazins EGR .
Das Bußgeld setzt sich demnach aus 810.000 Euro Gewinnabzügen, 17.000 Euro Ermittlungsaufwand und 1.5 Mio. Euro Strafe zusammen. Richard Watson, der Direktor der britischen Kommission, betont, dass 32Red hier „das Gegenteil von dem gemacht habe, was vorgesehen ist“ und stuft das Verhalten des Betreibers folglich als grob fahrlässig ein:
„Einfache Open-Source-Prüfungen der Indikatoren für die Vermögensquelle des Kunden, hätten erfolgen können, aber wurden nicht durchgeführt. Das durchschnittliche monatliche Nettogehalt des Kunden betrug 2.150 Pfund. Die Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, wenn sie Anzeichen für ein problematisches Spielverhalten erkennen, und sie sollten alle Kunden, mit denen sie in hohem Maße Kontakt haben, sorgfältig prüfen.“
Darüber hinaus unterstreicht der Direktor, dass der Schutz der Verbraucher vor glücksspielbezogenen Schäden oberste Priorität für die UKGC hat, die demgemäß, wenn nötig, auch weiterhin harte Maßnahmen ergreifen wird, um die Verantwortlichkeit der Betreiber einzufordern.
Für Aufsehen sorgte in diesem Zusammenhang das im August 2017 verhängte Rekordbußgeld gegen 888 , von umgerechnet rund 8,5 Mio. Euro. Auch 888 hatte den Spielerschutz vernachlässigt und somit Verluste auf Seiten der Geschädigten von fast 4 Mio. Euro zu verantworten.
Kindred zeigt sich reumütig
Die an der Stockholmer Börse notierte Unternehmensgruppe Kindred hat das britische Onlinecasino 32Red im Sommer 2017 übernommen und zeigt sich angesichts der Verstöße einsichtig gegenüber der UKGC und der verhängten Sanktion. Der Mutterkonzern sieht demnach „wertvolle Lernmöglichkeiten“ in dem Fall und gelobt, seine Mitarbeiter zukünftig mit Nachdruck auf ihre Verantwortung hinzuweisen. Auch das Softwareprogramm des britischen Onlinecasinos wolle man einer Optimierung unterziehen.
Diesbezüglich würde sich das im Vereinigten Königreich kürzlich etablierte nationale Selbstausschlusssystem GAMSTOP anbieten, dass die Sperrung von Problemspielern über den Zentralcomputer der UKGC organisiert. Zuletzt wurde in puncto Spielerschutz das schwedische Online Casino LeoVegas mit einer 600.000 Pfund-Strafe belegt. Der Anbieter hat die GAMSTOP-Software infolge der Sanktionierung auf seiner Plattform implementiert.
Spielerschutzmaßnahmen unnütz?
Diese Vermutung legt das Ergebnis einer aktuell im namhaften Fachblatt JOEPG der American Psychological Association (APA) veröffentlichten empirischen Studie des IfW Kiel nahe.
Im Rahmen der Untersuchung wurden 74 Probanden in Bezug auf ihre Gewinn- und Verlustwahrnehmung mit insgesamt 29 glücksspielbezogenen Entscheidungssituationen konfrontiert. Das Ergebnis unterstützt die These, dass Problemspieler besonders die Gewinnwahrscheinlichkeit grundlegend anders bewerten als Gelegenheits- oder Nichtspieler. Eine nur geringe Gewinnchance wird von Problemspielern demnach stark überschätzt.
Demzufolge können Gambling-Anbieter ihrer Verantwortung nur dann in vollem Umfang nachkommen, wenn neben der Gewinnwahrscheinlichkeit auch explizit auf die Verlustwahrscheinlichkeit bei Glücksspielen hingewiesen wird.
Nichtdestotrotz treffen die hohen Bußgelder der UKGC die Betreiber an einer empfindlichen Stelle. Alle bisher sanktionierten Unternehmen sind bislang nicht mehr ins Fadenkreuz der Aufsichtsbehörde gerückt und haben ihre Spielerschutzmaßnahmen stattdessen einer Optimierung unterzogen.