Schweden plant nationales Selbstausschluss-System

Im Rahmen der Neuregulierung seines wachsenden Glücksspielsektors plant Schweden im November ein nationales Selbstausschluss-System, ähnlich dem britischen Vorbild GAMSTOP, einzuführen. Die Systementwickelung soll über eine öffentliche Ausschreibung erfolgen.

Die schwedische Behörde für Online-Glücksspielregulierung (Lotteriinspektionen) hat die Ausschreibung noch für diesen Juni angesetzt und erwartet die Markteinführung eines landesweiten Selbstausschluss-Systems bereits im November. Dass der Termin so zeitnah liegt ist laut der Regulierungsbehörde kein Zufall: Eine Vorlaufzeit von zwei Monaten soll garantieren, dass das System zur Inkraftsetzung Schwedens neuer Glücksspielnovelle im Januar 2019 voll einsatzfähig ist.

Jenny Nilzon, Generaldirektorin der schwedischen Staatslotterie SPER (Svenska Postkodlotteriet) – der bis dato auch die einzigen lizensierten schwedischen Glücksspielunternehmen Svenska Spel und ATG angehören – betont gegenüber der Fachpresse allerdings, dass viele Details zur Technologie noch nicht feststehen, es sei jedoch möglich das System innerhalb der nächsten sechs Monate vollends aufzubauen.

Ähnlich dem nationalen Selbstausschluss-System Großbritanniens sollen Schwedische Online-Glücksspielkunden durch die Implementierung dazu befähigt werden, eigenverantwortlich Spielsuchtprävention zu betreiben und sich wahlweise für einen, drei, sechs oder zwölf Monate vom Spielen auszuschließen. Das Sperrprinzip umfasst dabei alle lizensierten Glücksspielanbieter Schwedens.

Aufgrund des rasant anschwellenden Online-Glücksspielmarktes gab die schwedische Regierung Anfang April bekannt, den außer Kontrolle geratenen Sektor liberalisieren zu wollen, wonach ein neues Lizenzsystem für Re-regulierung sorgen soll. Schon ab August können nationale Anbieter eine schwedische Online-Lizenz beantragen. Bisher existierte Glücksspiel in Schweden offiziell nur in Form eines Staatsmonopols.

Keine zentrale Schaltstelle

Im Gegensatz zum britischen GAMSTOP – welches zur Datenverteilung den Hauptrechner der UK Gambling Commission (UKGC) als zentrale Schaltstelle nutzt – sollen in Schweden die Betreiber selbst vermehrt Verantwortung in punkto Datenverarbeitung übernehmen. Wie Jenny Nilzon genauer erläutert, wird es sich hier um ein sogenanntes „Pull-System“ handeln, worüber sich „die Betreiber sehr sorgen“.

„Ein Pull-System ist komplizierter als ein Push-System, bei dem die Behörde die Informationen an die Betreiber weiterleitet.“

Um sicherzustellen, dass ein Kunde ausgeschlossen wurde, müssten die Benutzer der Spielerschutz-Software demnach sämtliche Ausschluss-Daten manuell in dem System vermerken und folglich durch Updates untereinander verteilen. Das System sei, so Nilzon weiter, auch mit den Marketingprogrammen der Betreiber zu verknüpfen, denn, „wenn ein Spieler sich selbst geschlossen hat, kann man diesbezüglich kein Direktmarketing mehr betreiben“, schlussfolgert die SPER-Generaldirektorin.

Geldstrafen für Nichteinhaltung

Trotz aller Komplexität seien Schwedens lizensierte Betreiber aber nachdrücklich zur Einhaltung verpflichtet. Nilzon verweist dabei auf britische Unternehmen wie Sky Bet , William Hill oder zuletzt das schwedische Unternehmen LeoVegas , die wegen Verletzungen der Selbstausschluss-Richtlinien mit hohen Geldstrafen sanktioniert wurden.

Eine ähnliche Vorgehensweise zieht auch Schweden in Erwägung. Eine Missachtung der Vorschriften würde zukünftig mit Geldstrafen von bis zu 10% des Umsatzes geahndet, wie es heißt.

Doch noch ist das System nicht auf dem Markt – und eine öffentliche Ausschreibung keine Garantie für eine normgerechte Entwicklung. Wie kompliziert sich die Einführung einer nationalen Selbstausschluss-Datenbank gestalten kann, zeigt sich jüngst am Beispiel Großbritanniens. Obwohl GAMSTOP unter der Obhut der UKGC in Kooperation mit dem industriellen Interessenverband RGA (Remote Gambling Association) entwickelt wurde, musste die Veröffentlichung mehrfach verschoben werden. Noch hapert es auch an der Umsetzung: GAMSTOP sollte eigentlich schon 2017 Einzug in den britischen Onlinesektor erhalten. Seit der offiziellen Etablierung im vergangen Mai hat weniger als eine Handvoll der in UK lizensierten Betreiber das System implementiert.

Was die geplanten Strafmassnahmen anbelangt, stellt sich in Schweden außerdem die Frage nach der Schuldzuweisung: Wenn der selbstausgeschlossene Spieler X im Onlinecasino von Anbieter B zockt, nachdem Anbieter A versäumt hat die nötigen Daten von Spieler X in das System einzutragen, wer hat dann die Vorschriften missachtet? Unter diesen Bedingungen dürfte man den geplanten Releasetermin als ambitioniert betrachten dürfen.

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